Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Haftung im Kindergarten

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Haftung im Kindergarten

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Bei uns im KiGa kommt es immer mal wieder vor, daß Kinder den KiGa besuchen, die keinen eigenen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung haben. So z.B. ehemalige KiGakinder, die mal wieder zu Besuch kommen, oder Freunde/Geschwister die mal mitgebracht werden dürfen. Nun ist die Frage aufgetaucht, wie es mit der Versicherung für solche Kinder aussieht. Gibt es eine Möglichkeit, als Eltern der betroffenen Kinder auf eine Haftung zu verzichten. Daß man als Eltern also ausdrücklich sagt, mein Kind geht auf Verantwortung von uns in diesen KiGa oder kann man darauf garnicht verzichten ??


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