Klara0108
Hallo Frau Bader, ich habe am 01.08.13 meine Tochter bekommen. Der Mutterschutz geht somit bis zum 26.09.13. Meine Elternzeit von einem Jahr endet am 31.07.14. Gehe ich richtig in der Annahme, dass wenn ich für das Kalenderjahr 2013 28 Tage Urlaub habe mir diese nur anteilig bis Ende der Mutterschutzfrist berechnet werden? Also bis einschließlich September wären das rechnerich 21 Tage für 2013. Oder habe ich nur bis Juli 2013 Urlaubsanspruch weil ab 01.08.13 (Geburtstermin) die Elternzeit beginnt? Viele Grüße Christina
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
astya
Der Arbeitgeber kann dir für jeden vollen Monat Elternzeit den Urlaub um 1\12 kürzen. Mutterschutz ist dabei keine Elternzeit, also 21 Tage ist richtig, wenn du in der Elternzeit bis Jahresende nicht arbeitest.
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