Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

habe ein bv kann man mich dann zur fortbildung zwingen???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: habe ein bv kann man mich dann zur fortbildung zwingen???

simonemone

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hallo.... habe ein beschäftigungsverbot von fa bekommen,habe auch meinen arbeitgeber informiert.arbeitgeber wollte mich bei der fortbildung abmelden,die meinten aber nur das ich ja nur schwanger bin und wenn ich nicht komme die mir die fortbildung in rechnung stellen. kann man mich dazu zwingen???können die mir das in rechnung stellen??? danke im vorraus lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Beschäftigungsverbot bedeutet, dass man aufgrund der Arbeit dort nicht tätig sein kann. Wenn bei der Fortbildung diese Gefahr nicht besteht, wüsste ich nicht, warum man sie nicht ausüben soll. Wenn es an der Gesundheit liegt, ist das Beschäftigungsverbot der falsche Weg. Dann muss eine Krankschreibung erfolgen. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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... weshalb genau das BV ausgestellt wurde. Ist es z.B. ein BV wegen fehlender Immunität bei der Kinderbetreuung --> ja, die können Dich zwingen, es sei denn Du musst auf der Fortbildung dann auch mit Kindern arbeiten Ist es z.B. ein BV weil Du absolute Schonung brauchst, da Du z.B. zu frühzeitigen Wehen neigst --> nein, ich denke dann können Sie Dich nicht zwingen, dann allerdings auch beim Veranstalter die Kosten dafür erstattet bekommen. LG Sabine


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