habe beschäftigungsverbot und nun hab ich die kündigung bekommen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: habe beschäftigungsverbot und nun hab ich die kündigung bekommen

hallo mir geht es grad sehr schlecht.. habe heute meine Kündigung bekommen obwohl ich ein beschäftigungsverbot habe.. Grund: Kündigung während der Probezeit- personenbedingt, zusatz- wir baten sie um Rückgabe des Diensthandys Schlüssel und Jacke. trotz mehrfacher Aufforderungen..ich habe nix schriftliches bekommen nur per wahtsapp von einer im Büro ob ich sie vorbei bringen könne... was soll ich nun machen.. konnte sie auch so nicht vorbei bringen weil ich nur im bett lag da meine Schwangerschaft nicht grad so toll ist...Übelkeit und müde. ist das ein grund das man mit kündigt..und muss ich mich rechfertigen wenn ich im bett liege??? und ich habe ja nix per post bekommen das ich alles abgeben muss... nun geht es mir noch schlechter und ich werde am montag zum Arbeitsgericht gehen.. wer kennt auch das Problem und kann das eine soziale Einrichtung so einfach machen die haben auch stress gemacht wie ich gesagt habe ich bin schwanger..

von carolin2980 am 03.05.2014, 16:34



Antwort auf: habe beschäftigungsverbot und nun hab ich die kündigung bekommen

Hallo, die Kündigung ist unwirksam ( es sei denn, sie erging fristlos). wenden Sie sich schnellstens an das Gewerbeaufsichtsamt. Wenn dies nicht tätig wird, zum RA - Frist 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.05.2014



Antwort auf: habe beschäftigungsverbot und nun hab ich die kündigung bekommen

Hallo, eine Kündigung während der Schwangerschaft ist nicht erlaubt, auch nicht während der Probezeit. luvi

von luvi am 03.05.2014, 16:43



Antwort auf: habe beschäftigungsverbot und nun hab ich die kündigung bekommen

aber diese Gründe was in der Kündigung steht ist das ok?? eine kollegin hat auch eine Kündigung heute bekommen, sie ist nicht schwanger.. ich hab ja nix geklaut oder sonst was schlimmes gemacht..nur konnte ich gesundheitlich die Sachen nicht vorbei bringen und ich habe ja auch nix schriftliches bekommen.. schau schon im Internet ob es rechtlich ok vom Arbeitgeber ist.. Diebstahl wäre ein Grund steht im Internet.. klar ist es Eigentum von der Arbeit..

von carolin2980 am 03.05.2014, 17:10



Antwort auf: habe beschäftigungsverbot und nun hab ich die kündigung bekommen

Nein das ist kein Kündigungsgrund! Wende dich einfach an die Gewerkschaft welche für dich zuständig ist findest du im Internet:) . Man kann nur einen Av auslaufen lassen wenn du einen befristeten Vertrag hast und selbst das ist schwierig wenn du Schwanger bist! LG Kerstin

von Kerstin1988 am 04.05.2014, 01:25



Antwort auf: habe beschäftigungsverbot und nun hab ich die kündigung bekommen

Ab zum Anwalt, und zwar schleunigst. Notfalls soll der bei dir vorbeikommen wenn es gar nicht geht. Dann Kündigungsschutzklage eineichen. Du hast da nur sehr enge Fristen, also spute Dich.

Mitglied inaktiv - 04.05.2014, 07:55



Antwort auf: habe beschäftigungsverbot und nun hab ich die kündigung bekommen

Danke für eure Antworten. Hoffe das es so stimmt und das mein Arbeitgeber nicht durch kommt mit den Gründen. Ist grad noch eine Belastung mehr Was auf mich wieder zukommt. Wenn schon Montag wäre und Ich das alles Regeln könnte. Ob das mit Berechnung Von Arbeit ist..da grad Personalnot bei uns ist.. Mein Vertrag endet Ja erst im Dezember,zufrieden waren sie auch mit mir..die wollen nur nicht Lohn weiter zahlen so kommt es mir vor..lohnzettel bekomm Ich auch nicht zugeschickt.. Naja schauen wir weiter.. Ich Danke euch

von carolin2980 am 04.05.2014, 09:41



Antwort auf: habe beschäftigungsverbot und nun hab ich die kündigung bekommen

Hallo Frau Bader. Bin Heute beim Anwalt gewesen, und zwar ist da ein problem nun...meine probezeit ist sieben monate insgesamt. Und ich habe erst fünf monate hinter mir..nun hab Ich keinen Kündigungsschutz und mein mutterschuzt nützt mir auch Nix..Bin also ab 16mai arbeitslos..weil erst ab 2 Juni die sechs Monat Frist ist wegen Kündigungsschutz...Das Gewerbeaufsichtsamt Wurde auch nicht vom Arbeitgeber informiert.. Nun Muss ich morgen zum Arbeitsamt... Ich kann körperlich und nervlich nicht mehr.. Was nun? LG caro

von carolin2980 am 06.05.2014, 22:35



Antwort auf: habe beschäftigungsverbot und nun hab ich die kündigung bekommen

Probezeit ist egal, die gilt nicht wenn Du schwanger bist. Wreiß der Anwalt das du schwanger bist? Weil dann hat er dich da falsch beraten. Noch einmal ab zum Arbeitsgericht!

Mitglied inaktiv - 07.05.2014, 17:32



Antwort auf: habe beschäftigungsverbot und nun hab ich die kündigung bekommen

hab im Internet was gefunden,und zwar stimmt das erst wenn ich länger als sechs Monate dort bin bekomm ich Kündigungsschutz..davor kann AG mir fristlos kündigen da ist die Schwangerschaft egal,auch wenn ich Mutterschutz habe... soweit ich Anwalt verstanden habe will er über die sechs Monate probezeit zeit schaffen..d.h. ab 2 mai hätte ich Kündigungsschutz.. ist das alles kompliziert,wie soll man da sich auf das Baby freuen wenn man nicht weis ob man normal lohn bekommt oder ALG was ja dann für Elterngeld noch weniger wird

von carolin2980 am 07.05.2014, 18:01



Antwort auf: habe beschäftigungsverbot und nun hab ich die kündigung bekommen

Ich weiß nicht was Du gefunden hast, aber wie gesagt, Du hast als Schwangere SOFORT Kündigungsschutz. Die einzigste Option diese zu umgehen wäre wenn Du die Kündigung fahrlässig herbeigeführt hast, zB dzurch Diebstahl oder Arbeitsverweigerung. Oder wenn dein AG wegen Betreibsschließung zB das OK vom Gewerbeamt hat. Dritte Option ist noch, Du hast einen befristeten Vertrag, der würde dann aber nicht gekündigt werden sondern einfach auslaufen. Um es mal ganz krass zu sagen, würdest Du heute hingehen einen Arbeitsvertrag unterschreiben, und morgen sagst Du deinem chef Du bist schwanger, dann kann der sich auf den Kopf stellen udn mit den Hintern Fliegen fangen, Du hast trotzdem kündigungsschutz. Mit Probezeit, ohne Probezeit - das ist völlig egal. Schau mal hier: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/kuendigungsschutz_im_mutterschutz/index.php http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/104625-kuendigung-einer-schwangeren-in-der-probezeit http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=3264.html Viele Frauen meinen irrtümlich das sie in der Probezeit gekündigt werden können wegen Schwangerschaft, das ist aber wie gesagt faktisch falsch. Was der Anwalt auch wissen müsste. Möglich ist das wie gesagt nur in extrem wenigen Fällen, und ob das bei dir vorliegt, das sollte das Arbeitsgericht feststellen. Die werden sagen können ob man das mit den Schlüsseln dir so negativ auslegen kann. Ich persönlich bezweifel das, ich bin aber kein Richter.

Mitglied inaktiv - 07.05.2014, 23:17



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Das habe ich gefunden ganz unten steht es wenn ich länger als sechs Monate in einem betreib bin hab ich Kündigungsschutz.. und das bin ich leider noch nicht,in einem Monat am 2.6 wäre ich sechs Monate dort.. http://www.frauenaerzte-im-netz.de/de_news_652_1_1052_k-ndigungsschutz-f-r-schwangere-gilt-auch-in-der-probezeit.html

von carolin2980 am 08.05.2014, 15:44



Antwort auf: habe beschäftigungsverbot und nun hab ich die kündigung bekommen

Da steht doch das du als Schwangere in der Probezeit nicht kündbar bist. Die 6 Monate sind für Arbeitgeber generell - also für alle die nicht schwanger sind. Heißt, wärst Du jetzt nicht schwanger, dann wärst Du davon betroffen. Aber durch die Schwangerschaft ist die Probezeit erledigt - egal wie lange du da bisher gearbeitet hast. Zitat: Wenn eine Frau einen neuen Job antritt und während der vertraglich festgeschriebenen Probezeit schwanger wird, so schützt sie das Gesetz vor einer Kündigung. „Während der Schwangerschaft greift der Mutterschutz, auch wenn die Arbeitnehmerin noch in der Probephase ist", erklärte Katrin Haußmann, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart, dem dpa-Themendienst. Kündigungen durch den Arbeitgeber seien während der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung generell unwirksam. Die Probezeit - die in der Regel drei bis sechs Monate dauert - kann durch eine Schwangerschaft also faktisch verkürzt werden. Denn spätestens ein halbes Jahr nach der Anstellung greift das Kündigungsschutzgesetz. Dann kann nicht mehr ohne Grund gekündigt werden - das gilt auch für Frauen, die in der Zwischenzeit schwanger geworden sind. „Der eigentliche Erprobungszweck der Probezeit fällt damit weg", sagte Haußmann.

Mitglied inaktiv - 08.05.2014, 19:39



Antwort auf: habe beschäftigungsverbot und nun hab ich die kündigung bekommen

Hallo, Während der Schwangerschaft hat man Kündigungsschutz. Das mit den 6 Monaten stimmt nicht. Wende Dich an das Gewerbeaufsichtsamt. Frag dort, wie Du weiter vorgehen musst. Hast Du denen gesagt, dass Du schwanger bist? Such Dir nen neuen Anwalt. Viel Erfolg Luvi

von luvi am 09.05.2014, 00:48



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