Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Guttage / Überstunden bei Bescheftigungverbot

Frage: Guttage / Überstunden bei Bescheftigungverbot

ko_ija

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Ich arbeite Vollzeit mit 169 Std. Monatlich und bekomme dafür dementsprechenden Gehalt. Alles an Überstunden was ich mache bekomme ich nicht ausbezahlt sondern als Guttage die ich irgendwann frei nehmen kann. Es haben sich durch die Jahren (5+) ganz viele Guttage gesammelt (120+) und mein Arbeitgeber (wegen andauernd Personalmangels) mir die freien Tage immer wieder nicht geben kann. Ich und mein Mann planen dann in der näheren Zukunft Nachwuchs und es ist sehr wahrscheinlich dass ich während den Schwangerschaft Arbeitsverbot bekommen werde und dannach in Eltern Zeit gehen werde. Meine Frage ist: Was wird mit meinem Guttage dann passieren? Bleiben die nach dem bescheftigungverbot bzw. Elternzeit immer noch bestehen? Auszahlung wird sich kaum für mich lohnen denn das ganz viel versteuert wird und außerdem würde ich sehr gerne meine Freien Tage nach der Elternzeit mit meine kleine nutzen. Ich hoffe Sie können mein Deutsch verstehen und würde Ihnen sehr Dankbar sein wenn Sie mir ein Antwort geben könnten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn im Vertrag nichts anderes geregelt ist, verjähren diese Ansprüche in 3 Jahren. Von den 5 Jahren ist also schon ein Teil nicht mehr durchsetzbar, es sei denn, der Ag stimmt explizit zu. Es kann nicht Ihr Problem sein, wenn der AG zu wenig AN hat. Bzgl. EZ kommt es auch wesentlich auf den Vertrag an. Ist nichts geregelt, bleiben die Ansprüche bis nach der Ez bestehen. Liebe Grüße NB


mellomania

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Bleibt alles stehen. Aber jetzt unschwanger schon von bv ausgehen? Das kannst du jetzt noch gar nicht wissen....mal die Kirche im Dorf lassen:-)


Pamo

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Wenn du deine Überstunden bzw Guttage nie abfeuern kannst, dann stimmt etwas grundlegend nicht. Dir muss die Möglichkeit gegeben werden, diese Tage frei zu nehmen, bevor sie verfallen. Bsp: du hast 7 Guttage, die am 30.09. verfallen: Du nimmst die letzten 7 Arbeitstage im September frei, gerne bei der Antragstellung mit direktem Hinweis auf die Zwangslage, die das Datum mit sich bringt. Dass der AG zu wenig Personal hat, ist schlimm, aber du darfst nicht zur Leidtragenden gemacht werden.


Regenbogenfarben

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mellomania, auch der normale Mutterschutz nennt sich Beschäftigungsverbot (generelles BV). Wahrscheinlich meint die Fragestellerin also die Mutterschutzzeit.


Mitglied inaktiv

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@regenbogen... Die Ap schrieb selbst: es ist sehr wahrscheinlich dass ich während den Schwangerschaft Arbeitsverbot....


Regenbogenfarben

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Stimmt, das habe ich überlesen. Danke für den Hinweis. Ich finde es nur immer etwas schade, dass man aus vielen Antwortposts hier herausliest, dass irgendwelche Absichten unterstellt werden. Gerade Eltern in Elternforen sollten doch Verständnis füreinander haben. Das ist leider selten der Fall.


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