Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gleiches Gehalt bei anderer Tätigkeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gleiches Gehalt bei anderer Tätigkeit

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Hallo Frau Bader, mein Arbeitgeber möchte mir eine andere Tätigkeit im Unternehmen geben, da ich meine jetzige in einigen Wochen nicht mehr ausüben kann. Bekomme ich trotzdem das bisherige Gehalt oder weniger? In meinem Vertrag steht unter Schlussbestimmungen: "sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gleichgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen ist eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt". Vielen Dank.


Mitglied inaktiv

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Hi, soweit ich weiß, sind solche Vereinbarungen für Schwangere unwirksam. Dir darf keine finanzielle Einbuße entstehen, nur aus dem Grund dass du schwanger bist. D. h., auch wenn du bei einer Arbeit eingesetzt wirst, wo man eigentlich weniger verdient, muss dein normaler Lohn weitergezahlt werden. Ansonsten Beschwerde beim Gewerbeaufsichtsamt einreichen!


Mitglied inaktiv

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Das denke ich auch...aus der Tatsache, dass du schwanger bist, darf Dir kein Nachteil erwachsen. Bei Nichtschwangeren könnte der Chef zu einer Änderungskündigung greifen...aber bevor es dazu kommt, muß u.a. der Betriebsrat eingeschaltet werden.


Mitglied inaktiv

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Hallo, die Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel) stehen unter jedem Vertrag u haben hiermit nichts zu tun. Sie müssen Ihr Gehalt weiter normal bekommen.Gruß, NB


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