Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Arbeitgeber möchte mir eine andere Tätigkeit im Unternehmen geben, da ich meine jetzige in einigen Wochen nicht mehr ausüben kann. Bekomme ich trotzdem das bisherige Gehalt oder weniger? In meinem Vertrag steht unter Schlussbestimmungen: "sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gleichgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen ist eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt". Vielen Dank.
Mitglied inaktiv
Hi, soweit ich weiß, sind solche Vereinbarungen für Schwangere unwirksam. Dir darf keine finanzielle Einbuße entstehen, nur aus dem Grund dass du schwanger bist. D. h., auch wenn du bei einer Arbeit eingesetzt wirst, wo man eigentlich weniger verdient, muss dein normaler Lohn weitergezahlt werden. Ansonsten Beschwerde beim Gewerbeaufsichtsamt einreichen!
Mitglied inaktiv
Das denke ich auch...aus der Tatsache, dass du schwanger bist, darf Dir kein Nachteil erwachsen. Bei Nichtschwangeren könnte der Chef zu einer Änderungskündigung greifen...aber bevor es dazu kommt, muß u.a. der Betriebsrat eingeschaltet werden.
Mitglied inaktiv
Hallo, die Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel) stehen unter jedem Vertrag u haben hiermit nichts zu tun. Sie müssen Ihr Gehalt weiter normal bekommen.Gruß, NB
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