Mamamaus97
Folgender Sachverhalt: Angenommen, eine alleinerziehende Frau ca 23 Jahre, studiert im Masterstudiengang und hat im Januar 2020 ein Kind bekommen und befand sich Juni 2020 in einer finanziellen Notlage und hat daraufhin beim Jobcenter Leistungen beantragt. Sie konnte eben aufgrund mangelnder Betreuungsmöglichkeiten nicht nebenbei arbeiten gehen. Die Leistungen erhielt sie nach Sichtung eingereichter Unterlagen (inkl Bafög Bescheid, Elterngeldbescheid, Immatrikulationsbescheinigung usw.). Daraufhin wurde von Juni bis Oktober 2020 Leistungen für a) den Lebenserhalt, b) Mehrbedarf für Alleinerziehende sowie c) Lebenserhalt für das Kind gezahlt. Unterhalt wurde beantragt und bewilligt. Die Stelle hat die Nachzahlung Juni bis August 2020 an das Jobcenter überwiesen und ab September an die Frau selbst. Nun fordert das Jobcenter alle Leistungen zurück. Der Erstattungsbescheid ist fehlerhaft, da die Nachzahlung der UNterhaltsvorschussstelle nicht abgerechnet wird, obwohl das im Schreiben im Nebensatz erwähnt wird. Das Jobcenter schreibt zudem, die Frau habe bei Beantragung gewusst, dass ihr keine Leistungen gem SGB II zustehen würden, da sie studiert. Warum wurde Gesetz 27, Absatz 3 gem SGB II nicht berücksichtigt ? Demnach haben Studierende in Notlagen auch Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende, wenn sie alleinerziehend sind. Meine Fragen zum Sachverhalt: 1) Was muss die Frau im Widerspruch mit aufnehmen? 2) Greift in dem Sachverhalt das Gesetz 27, Absatz 3 SGB II nicht? Und warum (das Jobcenter selbst hat nach Berücksichtigung aller Einkommensquellen festgestellt, das die Einnahmen die Lebenserhaltungskosten nicht decken und im Bewusstsein darüber, der Frau die Leistungen bewilligt; gleichzeitig schreiben sie nun aber, es gab keinen Anspruch auf Leistung - steht das nicht im Widerspruch zu?)? 3) Wäre eine Vereinbarung auf Ratenzahlung ohne Zinsen möglich? Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, bitte die Hinweise lesen und kurz und allgemein fragen Liebe Grüße NB
Pamo
Ich würde erst mal einfach fristgerecht Widerspruch einlegen und reinschreiben, dass ich die Begründung innerhalb von 4 Wochen nachreiche. Bis dahin hast du alles inhaltlich sortiert und kann schriftlich angemessen formulieren: "Selbstverständlich darf jeder alles beantragen. Studierende haben ebenso Anspruch auf aufstockende Leistungen wie jeder andere auch; bitte bilden Sie sich intern fort. Warum wird mir zum Nachteil ausgelegt, dass ich einen korrekten Antrag gestellt habe, der von Ihnen ggfs. fälschlicherweise bewilligt wurde? Das Geld ist gutgläubig verbraucht. Ich zahle keinen Cent zurück."
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