winz8@gmx.net
Hallo, Meine Lebensgefährtin erhält mon. einen Nettolohn von ca. 1.100€ bei ca 21 Arbeitstagen entspricht das einem Arbeitstäglichen netto von ca. 52,38€. Das externe Lohnbüro teilt den Lohn aber durch Kalendertage (30/31), so dass der Nettolohn dementsprechend gering ausfällt. Die Krankenkasse zahlt aber nur für Arbeitstage (Mo-Fr) aus. Besipiel: für zwei Tage wurde durch das Lohnbüro ein Ausfall i.H.v 99,08 (brutto) und 59,39(netto) gemeldet. Hiervon zieht die Krankenkasse jedoch noch Versicherungsbeiträge ab, Letztendlich erhält Sie von der Krankenkasse ca. 23€ pro Tag. Ich hoffe, Sie können hierzu etwas schreiben. Im Voraus dankend, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen, FK
Hallo, in welchem Zusammenhang? Liebe Grùsse NB
Strudelteigteilchen
Um was geht es denn? Um den Verdienstausfall bei Kind-Krank-Tagen? Wäre wichtig zu wissen..... Wenn ja, dann ist das schon richtig so, bei uns wird das auch so gemacht. Schließlich zahlt der AG ja die anderen Tage. Wenn zum Beispiel ein Monat 30 Tage hat und zwei Kind-Krank-Tage genommen wurden, dann zahlt der AG 28 Tage (Bruttolohn geteilt durch 30 mal 28) normal aus, die beiden restlichen Tage werden von der KK ersetzt. Was die Höhe der Beträge angeht, mußt Du irgendwo einen Rechenfehler drin haben, oder warum ist das von Dir berechnete Tages-Netto bei arbeitstäglicher Berechnung niedriger als bei der kalendertäglichen Berechnung des Lohnbüros? Und warum beschwerst Du Dich darüber, daß die Berechnung des Lohnbüros niedriger ausfällt - tut sie doch nicht?
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