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Hallo Frau Bader, unser erstes Kind kam im November 2000 zur Welt, das zweite im April 2004. Nach der Elternzeit für das erste Kindim November 2003 kündigte ich meine Arbeitsstelle, da ich nur vollzeit hätte wieder anfangen können. Ich war ja schon hochschwanger mit dem zweiten Kind, und hätte daher sowieso nicht mehr lange arbeiten können. Jetzt erwarte ich im August 2007 mein drittes Kind. Wieviel Elterngeld steht mir denn zu, wenn ich seit Geburt meines ersten Kindes nicht mehr selbst verdient habe, bzw. seit Ablauf der Elternzeit Hausfrau bin? Bei den ersten beiden Kinder bekamen wir auf Grundlage des Einkommens meines Mannes ca. 340 Euro für je 24 Monate. Über eine Information würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Julia
Hallo, Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro. Liebe Grüsse, NB
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Hallo! Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich glaube aber, dass das Beispiel auf mich nicht zutrifft. Unser drittes Kind wird erst im August geboren, unser zweites Kind wird jedoch schon im April 3 Jahre = 36 Monate alt. Dann gilt doch der Geschwisterbonus gar nicht mehr, oder? Ich erhalte dann wohl für ein Jahr den Sockelbetrag von 300 €, ist das ...
Hallo, mein Sohn wird im Februar 2 1/2 und da bekommen wir auch unser 2. Kind. Vor meinem ersten Sohn habe ich Vollzeit gearbeitet. Ein Jahr lang habe ich dann Elterngeld bezogen, und 1 1/2 Jahre bin ich als Hausfrau zuhause und betreue ihn. Habe ich nun Anspruch auf 300€ Mindestsatz, oder gehe ich leer aus. MfG Kiko
Hallo, wie ist die gesetzliche Regelung hinsichtlich Elterngeld bzw. Elternzeit bei einem verheirateten Ehepaar (Sie: Hausfrau ohne Einkünfte, ER: Arbeitnehmer)? Könnte man in einem Extrembeispiel wie folgt vorgehen: Geburtstermin 1.4.2016 Er: Elternzeit mit Elterngeldbezug für 12 Monate Sie: Kein Antrag Würde es in diesm Fall funktioniere ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein 1 Jähirges Kind und bin nun mit dem 2. Kind schwanger. Ich habe seit der Geburt meines 1. Kindes nicht mehr gearbeitet und möchte auch weiterhin zuhause bleiben. Erhalte ich nun dennoch Elterngeld für Kind Nr. 2? Vielen Dank. Viele Grüße
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
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