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Hallo Frau Bader, unser erstes Kind kam im November 2000 zur Welt, das zweite im April 2004. Nach der Elternzeit für das erste Kindim November 2003 kündigte ich meine Arbeitsstelle, da ich nur vollzeit hätte wieder anfangen können. Ich war ja schon hochschwanger mit dem zweiten Kind, und hätte daher sowieso nicht mehr lange arbeiten können. Jetzt erwarte ich im August 2007 mein drittes Kind. Wieviel Elterngeld steht mir denn zu, wenn ich seit Geburt meines ersten Kindes nicht mehr selbst verdient habe, bzw. seit Ablauf der Elternzeit Hausfrau bin? Bei den ersten beiden Kinder bekamen wir auf Grundlage des Einkommens meines Mannes ca. 340 Euro für je 24 Monate. Über eine Information würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Julia
Hallo, Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro. Liebe Grüsse, NB
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Hallo! Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich glaube aber, dass das Beispiel auf mich nicht zutrifft. Unser drittes Kind wird erst im August geboren, unser zweites Kind wird jedoch schon im April 3 Jahre = 36 Monate alt. Dann gilt doch der Geschwisterbonus gar nicht mehr, oder? Ich erhalte dann wohl für ein Jahr den Sockelbetrag von 300 €, ist das ...
Hallo, mein Sohn wird im Februar 2 1/2 und da bekommen wir auch unser 2. Kind. Vor meinem ersten Sohn habe ich Vollzeit gearbeitet. Ein Jahr lang habe ich dann Elterngeld bezogen, und 1 1/2 Jahre bin ich als Hausfrau zuhause und betreue ihn. Habe ich nun Anspruch auf 300€ Mindestsatz, oder gehe ich leer aus. MfG Kiko
Hallo, wie ist die gesetzliche Regelung hinsichtlich Elterngeld bzw. Elternzeit bei einem verheirateten Ehepaar (Sie: Hausfrau ohne Einkünfte, ER: Arbeitnehmer)? Könnte man in einem Extrembeispiel wie folgt vorgehen: Geburtstermin 1.4.2016 Er: Elternzeit mit Elterngeldbezug für 12 Monate Sie: Kein Antrag Würde es in diesm Fall funktioniere ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein 1 Jähirges Kind und bin nun mit dem 2. Kind schwanger. Ich habe seit der Geburt meines 1. Kindes nicht mehr gearbeitet und möchte auch weiterhin zuhause bleiben. Erhalte ich nun dennoch Elterngeld für Kind Nr. 2? Vielen Dank. Viele Grüße
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
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