Flower100
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein 1 Jähirges Kind und bin nun mit dem 2. Kind schwanger. Ich habe seit der Geburt meines 1. Kindes nicht mehr gearbeitet und möchte auch weiterhin zuhause bleiben. Erhalte ich nun dennoch Elterngeld für Kind Nr. 2? Vielen Dank. Viele Grüße
Hallo, ja, den Grundbetrag von 300 €+ den Geschwisterbonus von 75 €. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, 300€ und 75€ Geschwisterbonus. Wenn Du noch einen Arbeitgeber hast, dann solltest Du die laufende Elternzeit zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden und erhältst dann vollen Mutterschutzlohn wie beim ersten Kind.
Mitglied inaktiv
"Ich habe ein einjähriges Kind." Wann genau ist Kind 1 geboren? Ggf. wird das mehr wie der Mindestsatz von 300 Euro. Wann ist Entbindungstermin von Kund 2 ? Bg
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Hallo, mein Sohn wird im Februar 2 1/2 und da bekommen wir auch unser 2. Kind. Vor meinem ersten Sohn habe ich Vollzeit gearbeitet. Ein Jahr lang habe ich dann Elterngeld bezogen, und 1 1/2 Jahre bin ich als Hausfrau zuhause und betreue ihn. Habe ich nun Anspruch auf 300€ Mindestsatz, oder gehe ich leer aus. MfG Kiko
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