Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hausfrau Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hausfrau Elterngeld

Flower100

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein 1 Jähirges Kind und bin nun mit dem 2. Kind schwanger. Ich habe seit der Geburt meines 1. Kindes nicht mehr gearbeitet und möchte auch weiterhin zuhause bleiben. Erhalte ich nun dennoch Elterngeld für Kind Nr. 2? Vielen Dank. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, den Grundbetrag von 300 €+ den Geschwisterbonus von 75 €. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ja, 300€ und 75€ Geschwisterbonus. Wenn Du noch einen Arbeitgeber hast, dann solltest Du die laufende Elternzeit zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden und erhältst dann vollen Mutterschutzlohn wie beim ersten Kind.


Mitglied inaktiv

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"Ich habe ein einjähriges Kind." Wann genau ist Kind 1 geboren? Ggf. wird das mehr wie der Mindestsatz von 300 Euro. Wann ist Entbindungstermin von Kund 2 ? Bg


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