Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hausfrau Elterngeld

Frage: Hausfrau Elterngeld

Flower100

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein 1 Jähirges Kind und bin nun mit dem 2. Kind schwanger. Ich habe seit der Geburt meines 1. Kindes nicht mehr gearbeitet und möchte auch weiterhin zuhause bleiben. Erhalte ich nun dennoch Elterngeld für Kind Nr. 2? Vielen Dank. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ja, den Grundbetrag von 300 €+ den Geschwisterbonus von 75 €. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja, 300€ und 75€ Geschwisterbonus. Wenn Du noch einen Arbeitgeber hast, dann solltest Du die laufende Elternzeit zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden und erhältst dann vollen Mutterschutzlohn wie beim ersten Kind.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

"Ich habe ein einjähriges Kind." Wann genau ist Kind 1 geboren? Ggf. wird das mehr wie der Mindestsatz von 300 Euro. Wann ist Entbindungstermin von Kund 2 ? Bg


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, unser erstes Kind kam im November 2000 zur Welt, das zweite im April 2004. Nach der Elternzeit für das erste Kindim November 2003 kündigte ich meine Arbeitsstelle, da ich nur vollzeit hätte wieder anfangen können. Ich war ja schon hochschwanger mit dem zweiten Kind, und hätte daher sowieso nicht mehr lange arbeiten können. Je ...

Hallo! Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich glaube aber, dass das Beispiel auf mich nicht zutrifft. Unser drittes Kind wird erst im August geboren, unser zweites Kind wird jedoch schon im April 3 Jahre = 36 Monate alt. Dann gilt doch der Geschwisterbonus gar nicht mehr, oder? Ich erhalte dann wohl für ein Jahr den Sockelbetrag von 300 €, ist das ...

Hallo, mein Sohn wird im Februar 2 1/2 und da bekommen wir auch unser 2. Kind. Vor meinem ersten Sohn habe ich Vollzeit gearbeitet. Ein Jahr lang habe ich dann Elterngeld bezogen, und 1 1/2 Jahre bin ich als Hausfrau zuhause und betreue ihn. Habe ich nun Anspruch auf 300€ Mindestsatz, oder gehe ich leer aus. MfG Kiko

Hallo, wie ist die gesetzliche Regelung hinsichtlich Elterngeld bzw. Elternzeit bei einem verheirateten Ehepaar (Sie: Hausfrau ohne Einkünfte, ER: Arbeitnehmer)? Könnte man in einem Extrembeispiel wie folgt vorgehen: Geburtstermin 1.4.2016 Er: Elternzeit mit Elterngeldbezug für 12 Monate Sie: Kein Antrag Würde es in diesm Fall funktioniere ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...