Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gibt es eine Beantragungsfrist für das 3. Jahr Elternzeit ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gibt es eine Beantragungsfrist für das 3. Jahr Elternzeit ?

koala1978

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Hallo Frau Bader, momentan befinde ich mich im 1. Jahr der Elternzeit. Meinem AG teilte ich mit, dass ich nach einem Jahr in den Beruf als Teilzeitkraft zurückkehre. Somit verzichte ich auf das 2. Jahr der Elternzeit. Das 3. Jahr der Elternzeit würde ich gern zum 6. Geburtstag meines Kindes in Anspruch nehmen. Wann muss ich das 3. Jahr spätestens beantragen ? Oder hätte ich dies bereits mitteilen müssen ? Gibt es ein entsprechendes Musterformular ? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort Koala1978


Mitglied inaktiv

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Ahmm, wieso verziichteszt du auf das 2te Jahr wenn du nach 1 Jahr TZ arbeiten willst? Hast du sonst eine Vollzeitstelle oder eine Teilzeitstelle? Dir ist bekannt das Du bis zu 30 Std die Woche in der Elternzeit arbeiten darfst? Und das Du keinen Rechtsanspruch auf das 3te Jahr hast wenn du nicht mind 2 Jahre Elternzeit beantragt hast?


SumSum076

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Du kannst bis zu 12 Monate Elternzeit übertragen lassen - das sogenannte "dritte Jahr". Dazu gibt es keine Frist! In der aktuellen Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" hat das Familienministerium aber klar gestellt, dass man dieses dritte Jahr sogar nach dem 3. Geburtstag übertragen lassen kann - wenn der AG einverstanden ist. Ich empfehle, die Übertragung spätestens 7 Wochen vor dem 2. Geburtstag zu beantragen. Lehnt der AG ab, kann man dann wenigstens noch "sofort" die restliche Elternzeit bis zum 3. Geburtstag nehmen. Gruß Sabine


koala1978

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Vor der Schwangerschaft habe ich VZ gearbeitet. Nun möchte ich in TZ ( 30 Stunden) arbeiten. Macht es dann noch Sinn zu versuchen die Elternzeit zu verlängern ? * besonderer Kündigungsschutz... Irgendwoher muss schließlich auch " die Kohle kommen" .... Liebe Grüsse und vielen Dank für eure Hilfe koala1978


Mitglied inaktiv

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Also ich würde es auf jeden Fall machen. Also die Verlängerung. Evtl hat dein Chef das ja auch so verstanden, weil du meinst du hättest ihm gleich TZ nach der Elternzeit angemeldet. Würde da einfach mal nett nachfragen.


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