Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Getrennt von Tisch und Bett bei Besuch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Getrennt von Tisch und Bett bei Besuch

PinkyDaDix

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Hallo zusammen, mein Mann und ich leben geraume Zeit getrennt, aber noch in der selben Wohnung (Eigentumswohnung, bekommen sie nicht verkauft und ein weiterer Haushalt ist finanziell kaum zu stemmen). Wir leben getrennt von Tisch und Bett, was ziemlich gut funktioniert, da er eh ständig arbeitet. Nun bekommen wir morgen Besuch von unseren gemeinsamen Freunden, die auch gemeinsam mit uns zu abend essen wollen. Kann ich das machen mit meinem (noch) Mann. Ich kann ja nicht wirklich von ihm verlangen das er nicht mit seinen bzw. unseren gemeinsamen Freunden zu abend ist. Finde leider auch nichts wirklich aussagekräftiges im Internet dazu. LG PinkyDaDix


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie sich einig sind, ist dies doch unproblematisch.ansonsten dürfte ein Besuch von Freunden, bei dem er sozusagen auch eingeladen ist, kein Problem sein. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

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hallo wer sollte dir daraus einen strick drehen ausser dein ex,wenn er die trennung eigentlich nicht will,könnter er angeben das es nicht so ist,somit würde das trennungsjahr futsch sein! aber ich glaube ihr seid euch da einig oder,dann sollte so ein essen unter freunden kein problem sein! oder ihr spielt mit offenen karten und sagt wie es ist!


Strudelteigteilchen

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Versöhnungsversuche werden so oder so nicht "gewertet". Selbst wenn Du jetzt mit Deinem Ex noch mal in die Kiste hüpfst: Wenn Du am nächsten Morgen aufwachst und feststellst, daß das eine selten blöde Idee war, fängt die Trennungszeit nicht von vorne an sondern läuft weiter. Schließlich sind Versöhnungsversuche in der Trennungszeit explizit erwünscht. Es geht vor allem um den "Alltag" und die Regelmäßigkeit. Und schließlich: Wer soll dem Richter denn von dem gemeinsamen Abendessen berichten? Würde Dein Noch-Mann das tun? Warum? Wenn er das wollen würde, könnte er auch so behaupten, Ihr würdet im Alltag noch "wie ein Ehepaar" zusammenleben. Dann stünde im Zweifel Aussage gegen Aussage - denn es wird ja wohl keiner im Schlafzimmer stehen und kontrollieren, ob Ihr wirklich getrennt schlaft.


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