pinkipink
Liebe Frau Bader, ich erwarte im Oktober mein erstes Kind. Der Kindsvater ist Österreicher, lebt und arbeitet auch in Österreich und wir sehen uns nur alle zwei Wochen. Wir sind nicht verheiratet. Wenn ich alles richtig verstanden habe, beantrage ich alle Leistungen nur in Deutschland, weil ich hier mit dem Kind leben werde. Ich wüsste nun aber gern, ob sich mein Partner und ich trotzdem die Elternzeit teilen können. Ich würde gern im September nächsten Jahres wieder anfangen zu arbeiten und er wäre bereit, sich für mindestens 2 Monate um das (etwa 10 Monate alte) Kind zu kümmern. Hat er überhaupt Anspruch darauf, in Elternzeit zu gehen um sich um sein Kind zu kümmern und dann für die Zeit herzuziehen? Und hat er Anspruch auf Elterngeld? Wenn ja, muss das in Deutschland oder Österreich beantragt werden? Vielen Dank!
Hallo, Sie beantragen alles ganz normal in D. EG wird er nicht bekommen, schon, weil er mit dem Kind nicht zusammen lebt. Lebe Grüsse, NB
pinkipink
JA, wenn er nicht hier lebt, hat er keinen Anspruch auf Elterngeld, aber wenn ich wieder arbeiten gehe würde er selbstverständlich für die zwei Monate herziehen bis das Kind in die Kita gehen kann und dann auch in meiner Wohnung mit dem Kind und mir zusammen leben. Ich würde dann halbtags arbeiten und er sich um das Kind kümmern. Innerhalb der EU sollte das doch möglich sein, oder? Wenn er dann allerdings kein Elterngeld bekommt, wird es finanziell knapp, da ich mit meinem halben Gehalt keine Familie versorgen kann. Liebe Grüße
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