kartöffelchen
Liebe Frau Bader, ich habe eine theoretische Frage, die mich zur Zeit beschäftigt. Und zwar geht mein Sohn in einen Kindergarten, der von Zeit zu Zeit die Mitarbeit der Eltern wünscht. Ich helfe da auch gerne, muss jedoch jedesmal meine 2jährige Tochter ebenfalls mitbringen, weil ich keine alternative Betreuung für sie habe. Zur Zeit werden z.B. einige Räume von den Eltern renoviert und meine Tochter wird - in Absprache mit den Erzieherinnen (die diese Lösung vorgeschlagen haben) -in der Gruppe meines Sohnes in der Zeit in der ich beim Renovieren helfe mitbetreut. Da meine Tochter aber ja kein offizielles Kindergartenkind ist, frage ich mich nun, wie das mit der Aufsichtspflicht ist und was passiert, wenn meine Tochter im Kindergarten einen Unfall hat. Müssen die Erzieher auf meine Tochter genauso aufpassen wie auf ein "normales" Kindergartenkind? Und wenn ihr was passiert, ist dann unsere Krankenkasse zuständig? Vielen Dank!
Hallo, wenn das Kind betreut wird, haben die Erzieher auch die Aufsichtspflicht. Und natürlich ist erst einmal die KK zuständig. Liebe Grüße NB
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