Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, befinde mich derzeit im EU und möchte gerne auf 325.- Euro-Basis im Sonnenstudio nebenher arbeiten. Meinen AG muß ich doch lediglich informieren oder? Er muß doch nicht zwangsläufig zustimmen, damit ich das ausüben kann oder? Udn wenn ich ab Sommer ncoh eine halbtagsstelle bei einnem ganz anderen AG annehme auf Lohnsteuerkarte, wie sieht das dann aus mit geringfügig beschäftigt? Darf ich das dennoch weitermachen? Und wie informiere ich meinen derzeitigen AG über die Halbtagsstelle? Kann er da denn ablehnen, auch wenn es keine Konkurrenz darstellt??? Vielen Dank, Daniela
Liebe Daniela, doch, er muss zustimmen. Wenn er das nicht tut, muss er innerhalb von 4 Wo,. schriftl. ausführen, warum er nicht einverstanden ist. Wenn Sie noch woanders arbeiten und die Verdienste zusammen 325 € überschreiten, ist das nicht mehr steuer- und sozialabgebenfrei. Es ist dann also kein echter 325 er mehr. GRuß, NB
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