Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

geringfügig Beschäftigt, gerne an alle

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: geringfügig Beschäftigt, gerne an alle

yunis20112011

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bekomme 375 Euro Elterngeld würde gern bisschen was dazu verdienen auf einer gerinfügigen Beschäftigung. Wird das angerechnet wenn ja eieviel eürde mir denn abgezogen werden? Wie wird das berechnet?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, alles bis auf die 300 € Pauschbetrag, eventuell zusätzlicher Geschwisterbonus, wird angerechnet. Einen Elterngeldrechner finden Sie beim Ministerium: http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ist das das volle Elterngeld oder hast Du gesplittet ? Mehr als 75€ kannst Du nicht verlieren wenn es das volle ist. In der Regel bleiben einem 33% vom Verdienst. Allerdings bleibt der Mindestbetrag erhalten , also 300€ oder eben 150€ bei Splittung.


louisa20112011

Beitrag melden

Ich habe 375.. Also 300 Euro mind. U 75 euro weil mein erstes Kind unter 3 Jahre ist


SumSum076

Beitrag melden

Wenn du eh den Mindestsatz hast, dann wird nix mehr angerechnet oder abgezogen. Da kommt jeder verdiente Euro hinzu! Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich laufe während meines EU bei meinem AG als Aushilfe und bekomme DM630,-. Ist Aushilfe gleichzusetzen mit geringfügig beschäftigt, d.h. mit gleichen Ansprüchen wie Urlaub etc.? Oder sind Aushilfen weniger gut gestellt? Annerle

Hallo Frau Bader, befinde mich derzeit im EU und möchte gerne auf 325.- Euro-Basis im Sonnenstudio nebenher arbeiten. Meinen AG muß ich doch lediglich informieren oder? Er muß doch nicht zwangsläufig zustimmen, damit ich das ausüben kann oder? Udn wenn ich ab Sommer ncoh eine halbtagsstelle bei einnem ganz anderen AG annehme auf Lohnsteuerkar ...

zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit, arbeite jedoch geringfügig bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger und werde Ende April in Mutterschutz gehen. Bekomme ich dann mein Gehalt weiter für die 16 Wochen, da ich arbeite, oder ist das für diese Zeit gestrichen aufgrund der ELternzeit? Vielön Dank für eine klären ...

hallo, bei der KK hab ich erfahrn,das ich (bin geringfügig beschäftigt), anspruch auf einen Zuschuss (diese 210€) habe. Aber wer bezahlt mir die? Das Versorgungsamt sagt, das sie nicht dafür zuständig seien. Liebe Grüsse Andrea Wagner, 27.SSW

Hallo, ich arbeite seit langem als aushilfe an einer tankstelle. nun bin ich schwanger und dürfte eigentlich dort jetzt nicht mehr arbeiten. mein chef weiß allerdings noch nichts von meiner schwangerschaft. ich möchte erst den arzttermin abwarten und ihn dann in kenntnis setzen. da ich nur auf geringfügiger basis arbeite, bin ich davon aus ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 30.09.2015 in Elternzeit und habe diese Woche eine Mail von meinem AG bekommen, dass er mich wahrscheinlich nicht weiter beschäftigen kann (Unternehmen läuft nicht so gut - aber keine Insolvenz!). Ich habe mich schon belesen und weiß, dass ich nicht während der Elternzeit gekündigt werden kann. Eine Künd ...

Hallo, Ich bin zur Zeit als Erzieherin im u3 Bereich tätig. Nun bin ich schwanger geworden und mein Arbeitsvertrag ist befristet. Als Ende steht wenn die Kollegin wieder kommt für die ich als Krankenvertretung eingestellt bin. Daher würde ich gern wissen wie sich das mit meinen Vertrag verhält wenn ich die Schwangerschaft bekannt gebe. Kann dieser ...

Hallo, Ich bin Studentin und habe somit kein Einkommen. Meine Abschlussarbeit schreibe ich in einem Unternehmen indem ich für 3 Monate eingestellt bin und ein Gehalt erhalte. Diese drei Monate enden Oktober 2016, Geburt ist Januar 2017. Wird diese kurze Beschäftigungszeit dann überhaupt miteinberechnet, oder werden dann lediglich die 300€ ausbe ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich haben das Modell Elterngeld Plus gewählt. Mein Mann arbeitet nun wieder Vollzeit ich weiterhin in Teilzeit. Ich bin nach dem Mutterschutz in Teilzeit gegangen (28 Stunden/wöchentlich) Meine Elternzeit habe ich bis zum 8.10.17 beantragt, da endet meine Bezugszeit für Elterngeld-Plus.(ich habe dann 23 ...

Sher geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber fristgerecht die Verlängerung meiner Elternzeit von 1 auf 3 Jahre beantragt und gleichzeitig die Beschäftigung in Teilzeit (25 Stunden/Woche). Nach knapp 5 Wochen habe ich per Mail eine Bestätigung der Verlängerung bekommen, aber auch gleichzeitig mitgeteilt bekommen, dass eine Beschäftig ...