Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

geringfügig Beschäftigt, gerne an alle

Frage: geringfügig Beschäftigt, gerne an alle

yunis20112011

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bekomme 375 Euro Elterngeld würde gern bisschen was dazu verdienen auf einer gerinfügigen Beschäftigung. Wird das angerechnet wenn ja eieviel eürde mir denn abgezogen werden? Wie wird das berechnet?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, alles bis auf die 300 € Pauschbetrag, eventuell zusätzlicher Geschwisterbonus, wird angerechnet. Einen Elterngeldrechner finden Sie beim Ministerium: http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Ist das das volle Elterngeld oder hast Du gesplittet ? Mehr als 75€ kannst Du nicht verlieren wenn es das volle ist. In der Regel bleiben einem 33% vom Verdienst. Allerdings bleibt der Mindestbetrag erhalten , also 300€ oder eben 150€ bei Splittung.


louisa20112011

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Ich habe 375.. Also 300 Euro mind. U 75 euro weil mein erstes Kind unter 3 Jahre ist


SumSum076

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Wenn du eh den Mindestsatz hast, dann wird nix mehr angerechnet oder abgezogen. Da kommt jeder verdiente Euro hinzu! Gruß Sabine


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