Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aushilfe = geringfügig Beschäftigt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aushilfe = geringfügig Beschäftigt?

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Ich laufe während meines EU bei meinem AG als Aushilfe und bekomme DM630,-. Ist Aushilfe gleichzusetzen mit geringfügig beschäftigt, d.h. mit gleichen Ansprüchen wie Urlaub etc.? Oder sind Aushilfen weniger gut gestellt? Annerle


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Annerle, nein, es ist nicht das gleiche. Aushilfen dürfen höchstens 50 Std/ Jahr oder 2 Mo. arbeiten ansonsten sind Sie 630er. Gruss, NB


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