Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gemeinsames Sorgerecht (lang)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gemeinsames Sorgerecht (lang)

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Hallo! Wir sind nicht verheiratet und bekommen unser erstes Kind. Da ich gerade meine Scheidung durchgebracht habe, haben wir uns auf dem Jugendamt wegen Anerkennung Vaterschaft usw. erkundigt, da ich gehört hatte, daß mein Ex-Mann erstmal laut Gesetz der Vater meines Kindes sein soll, obwohl wir jetzt schon über zwei Jahre getrennt leben. Erst mußte ich lachen, aber dann fand ich es doch nicht so witzig, weil es ja bedeutete, daß er eine Erklärung abgeben muß, daß er es nicht ist. Auf dem Jugendamt sagte man uns dann, wenn wir die Anerkennung der Vaterschaft erst nach der rechtskräftigen Scheidung machen, müßte der Ex-Mann nicht mehr hin und das wäre ja auch schöner, weil er dann nirgends mehr erwähnt würde. Stimmt das??? Außerdem sagte uns die Bearbeiterin auf dem Jugendamt, wir sollten uns überlegen, ob wir nicht gleich gemeinsames Sorgerecht festlegen. Welche Vor- oder Nachteile hat das? Mein Freund hat schon ein Kind und zahlt für den Jungen Alimente. Welche Auswirkungen hat das gemeinsame Sorgerecht sonst noch? Vielen Dank schon mal für eine Antwort. Sollte mein ANliegen zu speziell sein, bitte nur kurz mitteilen. Liebe Grüße Ines und Krümel (23. SSW)


Mitglied inaktiv

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Also, das mit der Scheidung soll Dir mal besser Frau Bader erklären :-) Zum Sorgerecht: Derjenige, der das Sorgerecht hat, "entscheidet" über das Kind, z. B. wo / ob ein Sparbuch/Konto angelegt wird, welcher Kindergarten, welche Schule, welcher Verein, welche Lehre (falls Kind dann noch nicht 18), etc. Wenn Du alleine die elterliche Sorge ausübst, dann entscheidest Du das alles auch alleine, wenn Ihr gemeinsames Sorgerecht vereinbart, dann müßt Ihr eben immer gemeinsam entscheiden (und unterschreiben). Mein persönliche Meinung: wenn man gemeinsam ein Kind in die Welt setzt, dann sollte man auch gemeinsam die elterliche Sorge ausüben. Ich wollte sie eigentlich noch vor der Geburt damals vereinbaren, aber dann kam mein Sohnemann 3 Tage zu früh dafür :-) Mir wäre es aber lieber gewesen. Denn wäre bei der Geburt (mir) etwas passiert, hätte mein "Mann" wenigstens entscheiden dürfen und auch anschließend automatisch die elterliche Sorge für das Kind gehabt. Wenn er sie nicht hat und Dir passiert irgendwann einmal etwas, ist nicht gesichert, daß das JA ihm dann die elterliche Sorge überträgt. HTH Désirée P. S. nachträglich die elterliche Sorge wieder auf nur eine Person abzuändern muß dann vor dem Familiengericht geschehen (wie bei einer Scheidung).


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Hallo Désiée, danke für Deine Antwort. Hat mir schon sehr geholfen, z.B. wenn mir was passieren sollte ***angst***. Dann will ich schon, daß automatisch mein "Mann" alles für sein Kind entscheiden kann und nicht das Jugendamt. Hast wohl so was schon mal hinter Dir. In welchem Forum bist Du sonst? ICh bin eine Juli-Mami, 23. SSW, ET 19.07.01. Liebe Grüße Ines


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