Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gemeinsame Elternzeit

Frage: Gemeinsame Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo ! Mein Mann und ich möchten die gemeinsame Elternzeit nutzen. Ich selbst habe vor 3 Jahre zu nehmen. Mein Mann möchte 6 Monate zu Hause bleiben. Nun wurde mir von unserem Personalsachbearbeiter mitgeteilt, daß die Zeit die mein Mann nimmt von meiner Zeit abgezogen wird. Was zur Folge hat, daß mit dann nur noch 2,5 Jahre zustehen. Mein Mann und ich arbeiten im gleichen Betrieb. Stimmt die Aussage des Personalsachbearbeiters? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Lexy


Mitglied inaktiv

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Wen Ihr "Lust" und genügend Geld habt, könnt Ihr beide in Elternzeit gehen! Früher mußte man sich abwechsweln, das Wissen deines PSB schein ziemlich hinterher zu sein! http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/gesetze.html#para15 soll er ab da mal lesen >:-) Désirée


Mitglied inaktiv

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Der Personalsachbearbeiter hat schon recht!...Die Elternzeit beträgt insgesamt drei Jahre!..Die könnt Ihr abwechselnd nehmen, bis die drei Jahr voll sind oder natürlich zusammen nehmen;jedoch auch nur für eine Gesamtzeit von drei Jahren!...Das Ihr gemeinsam Elternzeit nehmen könnt, heißt natürlich nicht gleichzeitig, dass jeder von Euch drei Jahre hat!..Gruß, Claudia


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