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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich haben erst einige Monate nach der Geburt unserer Tochter geheiratet. Er hatte kurz nach der Geburt die Vaterschaft anerkannt, aber wir haben keine gemeinsame Erziehungsberechtigung beantragt. Ist er jetzt nach der Hochzeit genauso erziehungsberechtigt wie ich, oder muß da entsprechendes veranlasst werden? Vielen Dank Daniela
Liebe Daniela, durch die Heirat üben Sie autom. ein gemeinsames Sorgerecht aus. Gruß, NB
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