Hallo Frau Bader, hier noch eine Ergänzung zu meiner Frage letzte Woche (https://www.rund-ums-baby.de/recht/Geldwerter-Vorteil-Firmenwagen-in-Mutterschaftsgeld-nach-Firmenwagen-Rueckgabe_170632.htm), nachdem ich nun eine detaillierte Berechnung vom Arbeitgeber erhalten habe. Ich bin seit 21.10.2017 im Mutterschutz und habe den Firmenwagen am 19.10.2017 zurück gegeben. Zur Berechnung der fiktiven Lohnsteuer bei der Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld für November berücksichtigt mein Arbeitsgeber auch weiterhin den geldwerten Vorteil für den Firmenwagen. (Also am Beispiel des Brutto-Netto-Online Rechners: https://www.brutto-netto-rechner.info/ - Mein Grundgehalt ist als Brutto-Einkommen einzutragen, der geldwerte Vorteil für den Firmenwagen dann ins Feld Geldwerter Vorteil). Dies führt dazu, dass der ermittelte Netto-Betrag signifikant niedriger ist, als wenn das Netto rein auf Basis meines Grundgehalts ausgerechnet wird. Da ich den Firmenwagen jederzeit zurückgeben konnte (also dies auch ohne Mutterschutz zum 31.10.2017 hätte tun können) [und ihn ja tatsächlich nicht weiter nutze] bin ich dadurch ab November finanziell schlechter gestellt, als wenn ich im November im Rahmen meiner normalen Anstellung mein Grundgehalt erhalten hätte und keinen Firmenwagen mehr genutzt hätte. Vielen Dank für Ihren Rat
von mutterschutz123 am 23.11.2017, 20:07