Anna1302
Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit 9 Jahren in einem Betrieb wo es jedes Jahr das Weihnachtsgeld als 13. Gehalt gab. Nun bin ich im BV seit Mitte Juni und gehe Anfang Januar in Mutterschutz. Die Kollegen haben ein vollständiges 13. Gehalt überwiesen bekommen und ich nur die Hälfte. Ist es erlaubt?
Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch. Liebe Grüsse, NB
mellomania
was steht im arbeitsvertrag? ist das weihnachtsgeld VERTRAGSbestandteil oder ist es eine freiwillige, jederzeit kündbare leistung des AG, auf welche man auch nach jahren der zahlung keinen rechtsanspruch hat?
Anna1302
Im Arbeitsvertrag steht Gratifikationen wie zb Weihnachtsgeld sind freiwillig. Aber alle anderen Mitarbeiter haben ein vollständiges 13. Gehalt erhalten.
mellomania
freiwillig ist aber kein rechtsanspruch. auch wenn es alle andren bekommen. das wird das problem sein. es liegt im ermessen des AG. die die es bekommen haben ja aktiv gearbeitet und zum erfolg des unternehmens beigetragen. im bv ist das ja nicht der fall
mellomania
ob das weglassen als benachteiligung zählt und du es einklagen könntest weiß ich aber nicht...
Anna1302
Frau Bader wie bereits erwähnt haben alle Mitarbeiter ein vollständiges 13. Gehalt bekommen und ich nur die Hälfte. Auf meine Frage warum es so sei antwortete mein AG es sei kein Weihnachtsgeld sondern Zulage nach Anwesenheit. Früher hieß es komischer weise immer Weihnachtsgeld und mir wurden zb nie krankheitstage vom 13. Gehalt abgezogen. Ich habe in meinen Vertrag geschaut und da steht nur wenn Gratifikationen wie Weihnachtsgeld ausgezahlt werden dann nur freiwillig und man müsste es bei Kündigung unter 6 Monaten nach Erhalt zurück zahlen. Das wars da steht nichts von Zulage nach Anwesenheit. Steht mir das 13. Gehalt wie allen anderen zu oder darf er mir das wirklich auf einmal kürzen mit der Klausel es wäre eine Zulage nach Anwesenheit ohne dass es im Vertrag vereinbart wurde ?
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Danke
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