Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltsberechnung bei Überschneidung von Erziehungsurlaub + Mutterschutz

Frage: Gehaltsberechnung bei Überschneidung von Erziehungsurlaub + Mutterschutz

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Eine Mitarbeiterin arbeitet im Erziehungsurlaub Teilzeit und wird erneut schwanger. 4 Wochen vor Ende des Erziehungsurlaubes beginnt der neue Schwangerschaftsurlaub/Mutterschutz. Welchen Anspruch auf Lohnersatzleistung hat die Frau in der Zeit wo sich Mutterschutz und Erziehungsurlaub überschneiden und welchen in der Zeit, wo nur noch Mutterschutz besteht? Ist Grundlage der Teilzeitjob oder der nach Ablauf des Erziehungsurlaubes wieder entstehende Anspruch auf eine Vollzeitstelle mit Vollzeitgehalt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sabine, der AG-Zuschuß wird nur für die Teilzeit gezahlt (wenn Sie keine Teilzeit leisten würden, müsste er gar nichts zahlen). Gruß, NB


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