Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt

Frage: Gehalt

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich hatte am 27.01.06 den Entbindungstermin.(Leider ist die Kleine immer noch nicht da) Wie lange muß das Gehalt gezahlt werden? Ab wann muß ich erziehungsgeld beantragen? Danke MFG Kerstin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mütter genießen mindestens 14 Wochen gesetzlichen Mutterschutz. Maßgebend ist nach wie vor der vom Arzt berechnete Geburtstermin. Vor der Geburt stehen den Frauen sechs und nach der Geburt acht Wochen Mutterschutz zu. Die Mutterschutzfrist verlängert sich bei allen normalen Geburten vor dem berechneten Termin nun nach der Entbindung um die Anzahl der Tage, die davor nicht in Anspruch genommen werden konnten. Kommt also ein Kind bis zu sechs Wochen früher als berechnet auf die Welt, ohne die besonderen medizinischen Merkmale einer Frühgeburt zu erfüllen, wird die entsprechende Zahl von Mutterschutztagen zu den acht Wochen nach der Geburt hinzugezählt. Mütter von Frühchen und Babys mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm erhalten maximal 18 Wochen Mutterschutz - bis zu sechs Wochen vor dem berechneten Termin und zwölf Wochen nach der Geburt. Diese Regelung gilt auch bei Mehrlingsgeburten. Bei der Berechnung des Jahresurlaubs zählen Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für Schwangere und Mütter wie Beschäftigungszeiten. Zudem besteht ein Anspruch auf Übertragung des Resturlaubs auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr. Nach der Schutzfrist kann man mit 6 Wo. Frist ganz normal in EU gehen. Während der Schutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Du stehst iun einem Arbeitsverhältnis? Nun, dann geht der Mutterschutz bis 8 Wochen nach der Geburt. 6 Wochen vor beginn der EZ mußt Du dem AG diesen mitteilen (nicht beantragen). Das wäre i. d. R. 2 Wochen nach geburt. Viele Grüße Désirée


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