Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt nach Elternteil, ET 13.10.2016

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehalt nach Elternteil, ET 13.10.2016

jenny0405

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Hallo..... Ende Mai endet meine Elterngeld. ...auf Grund der erneuten Schwangerschaft, wurde direkt das Beschäftigungsverbot erneuert....nach Ende der Schwangerschaft habe ich beantragt, das ich auf 50% wieder arbeiten komme, welches ich aber nicht schriftlich bestätigt bekommen habe,geschweige denn eine neuen Vertag erhalten. ....meine frage ist nun....welches Gehalt steht mir zu..... das von vor der Elternteil oder so, wie ich es bekommen würde bei der 50% stelle???? Liebe grüße jenny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds, das, was man ohne BV bekäme. Wann endet die EZ? Dann bekommen Sie den vollen Lohn, wenn nichts anderes vertragl. geregelt ist Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wenn nix unterschrieben ist, dann lebt der alte Vertrag auf. Also das Vollzeitgehalt.


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