Planer
Liebe Frau Bader, mein Mann verdient deutlich weniger als ich, weshalb wir aktuell die Steuerklassenkombi 3 (ich) -5 (er) haben. Da er nach Geburt etwa 50% der Elternzeit nehmen wird, hatten wir überlegt, die Steuerklassenkombi zu wechseln, damit er mehr Elterngeld erhält (ich würde unabhängig von der Steuerklasse den Höchstsatz erhalten). Zwei Fragen habe ich dazu allerdings: 1. ich werde in meinem Beruf mit Bekanntwerden einer Schwangerschaft sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen - zahlt mein Arbeitgeber mir ganz normal meinen Bruttolohn aus, der nach der dann schlechteren Steuerklasse versteuert wird (was mir aber egal wäre, da ich ja mit der Steuererklärung am Ende des Jahres die Steuer zurück bekäme) oder erhalte ich einen "Ersatzlohn" auf Basis der letzten Nettolöhne und ich habe effektiv auch am Ende des Jahres deutlich weniger Geld erhalten? 2. Und wie ist die Situation während des MutterschutzesMutterschutzes mit Mutterschaftsgeld? Je nachdem macht eine Steuerklassenwechsel dann ja nur bedingt Sinn. Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße, die Planer
Hallo. der Steuerklassenwechsel wirkt sich nur dann auf das MG aus, wenn Sie die neue Lohnsteuerklasse mind 7 Mo. im Bemessungszeitraum hatten. Im BV bekommen Sie das, was Sie ohne bekommen würden - also die niedrigere Lohnsteuerklasse. Der Ag zahlt ganz normal Lohn. Liebe Grüße NB
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