Hallo Frau Bader, am 01.09.2019 habe ich meine neue Arbeitsstelle als Erzieherin begonnen. Zuvor hatte ich in dem selben Betrieb meine Ausbildung abgeschlossen. Nun habe ich diese Woche die freudige Nachricht erhalten, dass wir ein Kind bekommen. Da mir gegen einige Krankheiten die Immunität fehlt, werde ich höchstwahrscheinlich ein Beschäftigungverbot erhalten. Wie setzt sich das Gehalt für das Beschäftigungsverbot zusammen? Auch aus dem Ausbildungsgehalt, da ich in dem neuen Arbeitsverhältnis weniger als 13 Wochen beschäftigt bin?
von Lisjen08 am 27.10.2018, 13:29