17Mama20
Hallo Frau Bader, ich zerbreche mir momentan etwas den Kopf, unzwar müsste ich ab September wieder arbeiten. Meine Elternzeit endete im Juni, den Juli hab ich meinen Resturlaub genommen und für den August und die Eingewöhnung in die Kita unbezahlten Urlaub. Jetzt bin ich aber wieder schwanger und da ich eine muttermundschwäche hab wurde mir zu einem beschäftigungsverbot geraten . Muss dazu sagen das ich im Baumarkt arbeite also auch oft Sachen heben muss und darum das Risiko vermeiden sollte. Jetzt hab ich aber gelesen das der Lohn von den letzten 3 Monaten zur Bemessung genommen wird und da hab ich ja quasi kein Einkommen gehabt... würde mir also die nächsten Monate der Schwangerschaft nichts zustehen? Würde mich über eine Antwort freuen! Liebe Grüße und Danke im Voraus!
Hallo, in einem Beschäftigungsverbot bekommen Sie das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
Felica
Keine Sorge, du bekommst das was du ohne bekommen würdest bei einem BV. Ich gehe aber davon aus das du nicht nur liegen musst, sonst wäre eher AU angeraten wie ein BV. Nur als Hinweis falls es da Ärger geben könnte.
Himbeere2008
Bist du momemtan überhaupt bei deinem Arbeitgeber angestellt? Oder beginnt dein neuer Arbeitsvertrag erst am 01.09.2019? Deine Elternzeit ist zu Ende. Resturlaub genommen. Aktuell freigestellt. Ohne Arbeitgeber gibt es weder eine AU noch ein BV.
17Mama20
2ter Versuch anscheinend wurde meine Antwort nicht gesendet Also Elternzeit endete Ende Juni und ab Juli wurde mein Arbeitsverhältnis in Teilzeit geändert allerdings bekomme ich noch eine Vertragsänderung zum 1.9 da ich die Filiale wechseln musste Bei meinem ersten Kind durfte ich nur 4 Stunden am Tag und an der Kasse arbeiten und wo es kritisch wurde dann ganz raus und dann war schonen und liegen angesagt ca ab Halbzeit Jetzt ist soweit alles gut , bin ja quasi noch am Anfang nur Übelkeit und Kreislauf Will ja auch wieder arbeiten Möchte nur kein Risiko eingehen Denn schonen mit Kleinkind wird ja auch schon etwas schwierig
Mitglied inaktiv
Du bekommst das Gehalt, was du ohne BV bekommen würdest ab September.
cube
Wie schon gesagt wurde: du bekommst das, was du ab 1.9. als Gehalt bekommen würdest. Aber: zu einem BV raten hört sich eher seltsam an. Entweder ist der FA der Meinung, du kannst nicht arbeiten gehen und stellt dir eine AU oder ein generelles BV aus (je nach Sachlage) - oder dein AG stellt ein BV nach Prüfung deiner Arbeitsstelle hinsichtlich MuSchu aus. Aber dein FA kann dir nicht raten, dir vom AG ein BV ausstellen zu lassen.
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