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Hallo, mein Baby ist 6 Wochen zu früh geboren. Wie lange gilt der Mutterschutz?12 Wochen oder 18 Wochen und kann man die Zeit die vor der Geburt verloren wurde mit dran hängen? Wann muß ich meinem spätestens Arbeitgeber mitteilen, ob und wie lange ich Erziehungsurlaub nehme? Vielen Dank Mell
Mitglied inaktiv
normalerweise sind es 8wochen, aber da dein kind nun schon früher kam, sind es bei dir dann 12wochen. war bei mir ja auch so, denn meine tochter kam in der 34woche..
Mitglied inaktiv
Hallo Mell, seit dem 20.06. gibt es eine aktuelle Änderung des Mutterschutzgesetzes. Die maßgelblichen Änderungen sind, dass Du die Wochen, die Dir vor dem ET "verloren" gegangen sind, nicht verlierst. Die Mutterschutzfrist nach der Geburt läuft 12 Wochen. Du benötigst allerdings eine Bescheinigung des Krankenhauses, dass Deine Baby ein Frühchen ist. Diese wird aber ohne Probleme ausgestellt. Diese musst Du dann bei der Krankenkasse einreichen, damit das Mutterschaftsgeld auch entsprechend lange gezahlt wird. Eine Kopie gib Deinem Arbeitgeber wegen des Gehaltszuschusses. Ich weiß dies deshalb so genau, weil meine Tochter auch 5 Wochen zu früh kam. Viele Grüße und alles Gute. Annette
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