Nicole 92
Sehr geehrte Frau Bader, Meine 1 Frage Ich muss morgen meine kleine Tochter 1 Jahr mit zur Arbeit nehmen da ich keine Betreuung für Sie habe und alleinerziehend bin kann mir meine Arbeitgeberin fristlos darauf kündigen. Meine 2 frage wäre meine Arbeitgeberin hat mir letzten monat kein Gehalt gezahlt ich war 2 wochen krank geschrieben habe auch fristgerecht in der Arbeit mich krank gemeldet in der Früh und krankmeldung gesendet. Darf sie deswegen mein Gehalt einbehalten? Mfg
Hallo, 1. Ohne Absprache nicht. Sie werden ja Ihre Arbeitsleistung nicht voll zur Verfügung stellen können, da Sie sich auch noch um das Kind kümmern müssen. 2. Nein, Sie bekommen den vollen Lohn. Liebe Grüße NB
Suomi
Bei der zweiten Frage sollte man wissen, wie lange Du dort schon beschäftigt bist.
Nicole 92
Bin seid 3 Jahren dort beschäftigt
User-1736455377
zu 1. Du kannst nicht ohne Absprache/Genehmigung des AG dein Kind einfach mit zur Arbeit bringen. Dein AG kann dich dann auch wieder nach Hause schicken und den Tag als Fehltag buchen. Rein rechtlich bist du dort zum Arbeiten und nicht, um nebenbei dein Kind zu betreuen. Fristlos kündigen aber nicht. Abmahnen evt./vermutlich schon. zu 2. Hast du mal nachgefragt, woran das liegt? Auch eine Personalbteilung kann mal Fehler machen. Grundsätzlich muss dir natürlich bei fristgerechter Einreichung der AU auch entsprechend Gehalt gezahlt werden. Einfach Gehalt einbehalten ohne Angabe von Gründen darf der AG nicht. Aber wie gesagt: frag doch erst mal nach, woran es liegt, dass du noch kein Gehalt bekommen hast. Evt. heißt es dann nur "ups - da ist wohl etwas schiefgelaufen. Sorry! wird sofort überweisen".
lilly1211
zu 2: Wie meinst du "letzten Monat"? Es war doch erst der 1 Werktag, bis zum 3. Werktag kann sie zahlen ohne in Verzug zu sein (außer es ist etwas anderes vereinbart, da du das aber nicht erwähnst gehe ich davon aus es ist nicht der Fall). Wie kommst du darauf dass du wegen der AU kein Gehalt bekommen hast? Wurde das so kommuniziert?
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