Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Mann hatte mitte November Zahnprobleme und war deswegen 2 Wochen Krankgeschrieben, gleich im anschluß hat er sich bei uns mit einer heftigen grippe angesteckt und wurde gleich weiter Krankgeschrieben bzw. Arbeitsunfähig geschrieben. Mein Mann sendete die Bescheinigungen an die Firma. Blöderweise NICHT per Einschreiben. Haben wir bisher nie gemacht und hatten auch bisher keinerlei Probleme. Er hat auch telefonisch Bescheid gegeben das er immernoch krankgeschrieben ist! Anfang Dezember wurde Ihm per Kurier die Fristlose Kündigung zum 31.01. zugestellt. Daraufhin meldete sich mein Mann telefonisch beim Arbeitgeber um die Sache zu klären. Der meinte dann mein Mann sollte die Bescheinigungen schicken und die Kündigung würde zurück genommen. Da wir finanziell sehr eingeschränkt waren und es ja auch auf Weihnachten zuging wollten wir uns das Geld für`s einschreiben sparen und haben es wieder einfach so verschickt. 2x wird die Post das ja nicht verschludern! Die Feiertage kamen und der Chef war nicht zu erreichen. Am 02.01. war kein Gehalt auf unserem Konto und mein Mann versuchte den Chef zu erreichen, der aber noch immer im Urlaub war. Erst am 6.01. hatte mein Mann die Gelegenheit mit dem Chef zu sprechen. Dieser meinte das Weihnachtsgeld wurde abgezogen und deswegen wäre kein Geld überwiesen worden und die Kündigung wurde nicht zurückgezogen da die Bescheinigungen nicht eingegangen seien. Jetzt meine Fragen, kann man gegen die Kündigung angehen? Wenn ja mit welchen Erfolgsaussichten? Welche Vorteile hätten wir? Ist es rechtens das meinem Mann kein Gehalt gezahlt wurde, wenn die Kündigung erst am 31.01. wirksam ist? Wir haben 2 Kinder und wir konnten diesen Monat keine Miete zahlen und alles andere ist auch nicht überwiesen worden, vom Arbeitsamt bekommen wir wahrscheinlich (wenn überhaupt) erst Ende des Monats/anfang nächsten Monats Geld, wir haben keine Ahnung wie wir uns noch über Wasser halten sollen! Sie würden uns sehr helfen wenn Sie uns etwas Beraten könnten! Vielen Dank! LG Wiebke
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner. GRuß, NB
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