Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie uns helfen. Wir haben den Kindergartenvertrag fristlos am 03.08.2005 gekündigt. Persönliche Abgabe am 04.08.2005. Wir waren der Meinung, in dieser Einrichtung überwiegen die Interessen der Mitarbeiter anstelle der kompetenten Betreuung der Schutzbefohlenen. Zu Erklärung: Unser Sohn wurde nach 4 Wochen als verhaltensgestört hingestellt und wir möchten uns doch bitte Hilfe holen. Wir lehnten das mit der Begründung ab, dass er sich doch erst in der Gruppe einleben und seinen Platz finden müsste. Er war schließlich 3 Jahre lang allein zu Haus. Nach weiteren 3 Wochen wurde er vom Kindergarten bei einer Frühförderstelle "angemeldet" und wir bräuchten uns nur noch einen Termin geben lassen, Name und Alter hätte diese Frühförderstelle ja schon. Es gab auch noch andere Vorfälle, aber o.g. war für uns die gravierendste. Nun wird aber die fristlose Kündigung nicht akzeptiert. Begründung: Während der letzten drei Monate des Betriebsjahres ist die Kündigung nur zum Ende des Betriebsjahres (31.08.) zulässig. Eine Abmeldung während des Betriebsjahres ist nur aus zwingenden Gründen und in begründeten Fällen möglich. Die Benutzungsgebühr muss für das ganze Jahr entrichtet werden.(lt. Kindertagesstättenordnung). Wir haben anteilig bis zum 04.08.2005 gezahlt. Ist unsere fristlose Kündigung wirksam? Vielen Dank im voraus. MfG Nicole
Hallo, nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegen würde, der eine Fortsetzung nicht zumutbar sein läßt. Das scheint mir hier nicht der Fall zu sein. Gruß, NB
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