Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader. Ich komme gerade vom Gespräch mit meinem Arbeitschef. Ich müsste am 22.Juni 2004 wieder arbeiten gehen (3 Jahre Erziehungsurlaub sind dann vorbei). Heute war ich bei ihm mit einem Antrag auf eine Halbtagsstelle. Er meinte, da zur Zeit bei uns im Krankenhaus umgebaut wird (bin Krankenschwester) hätte ich nur 2 Wahlen: entweder ganz oder gar nicht. Er machte mir den Vorschlag mich noch 1/2 JAHR zu beurlauben.Ich müsste mich dann mit unserer "Bearbeitungs Frau"´in Verbindung setzten, wegen Krankenversicherung etc. Was muss in so einen Antrag alles rein? Er sagte mir was von einem Paragraphen zur Freistellung ..... Wenn ich den Antrag unterschrieben habe steht mir doch weiterhin meine Ganztagsstelle zu!? Bekomme ich dann einen ganz neuen Vertrag oder bleibt der alte so erhalten, lediglich eine Freistellung ist eingetragen. Muß ich mir seperat eintragen lassen, daß mir dann meine Stelle nicht verloren geht? Nicht wenn ich dann anfangen will daß er mir dann sagt, sorry, ihre Stelle ist weg. Wie soll ich mich verhalten Ohne meine Stelle aufs Spiel zu setzen? Was passiert eigentlich, wenn ich in der Zeit meiner Freistellung wieder schwanger werde? Hab ich dann immer noch Anspruch auf meine Ursprüngliche Stelle?? Vielen Dank jetzt schon für ihre Hilfe! Myriam PS: Es war seine Idee mit der Freistellung. Er meinte, zur Zeit hätte er keine Halbe stelle. In 1/2 Jahr sähe die Situation wieder anders aus. Aber auch dann könne er mir die Halbe stelle nicht versprechen. -Was ich ja auch verstehe- Sollte ich mich auf den Deal einlassen ohne nacher als Dumme da zu stehen?
Hallo, Sie müssen sich bei einer Freistellung selber kk-versichern und haben auch sonst nur NAchteile. Der Antrag ist eine heiße Sache, denn das kann leicht daneben gehen, heißt, Sie ändern ungewollt den Vertrag. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Insgesamt: ich würde mich ohne ausführliche rechtsanwaltliche Beratung auf nichts einlassen. Wenden Sie sich an einen Kollegen vor Ort oder mailen Sie mich entgeltlich an. Gruß, NB
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