Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich weiß zwar, dass mein AG mich für die Besuche bei der Ärztin freitsellen muß, aber heißt das, dass diese Zeit als Arbeitszeit gewertet wird, oder muß ich sie nacharbeiten? Danke für Ihre Antwort Gruß Jana
Mitglied inaktiv
Liebe Jana! Laut Mutterschutzgesetz muß diese Zeit nicht nachgearbeitet werden und darf auch nicht vom Gehalt gekürzt werden. Aber ich selbst habe praktisch nie davon Gebrauch gemacht, hab mir meine Termine immer nach der Arbeitszeit gelegt. Es kann aber mal sein, daß ein Termin in der Arbeitszeit unumgänglich ist. Ich würde auf jeden Fall eine Bescheinigung vom Arzt ausstellen lassen, aus der hervorgeht, wann und wie lange der Arztbesuch war. Viele Grüße Andrea
Mitglied inaktiv
Hallo! Ausserdem kommt es noch darauf an, ob Du Voll- oder Teilzeit arbeitest. Denn wenn Du nur Teilzeit hast, dann kann der AG vorausetzen, dass Du Deine Termine in Deine Freizeit legst. Ausser natürlich, Du hast eine so bescheidene AZ, dass das auch nicht möglich ist. Grüssle. N.
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