Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freistellung des Arbeitgebers wegen Insolvenz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Freistellung des Arbeitgebers wegen Insolvenz

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Hallo, ich habe da noch einige Unklarheiten. Ich bin im 2. Erziehungsjahr und bekomme von der Erziehungsgeldstelle und vom Jobcenter Hilfe zum Lebensbedarf und die Miete. Das Jobcenter wurde auch informiert über die Freistellung des Arbeitgebers. Sie schrieben,daß ich mich faktisch nicht mehr im Erziehungsurlaub befinde,aber ich habe nur eine Freisellung und keine Kündigung erhalten. Und der Arbeitgeber brauch doch ersteinmal die Zustimmung einer Behörde um mich in der Elternzeit zu kündigen. Warum befinde ich mich dann faktisch nicht mehr im Erziehungsurlaub? Nur wegen der Freistellung und den Insolvenzantrages des Arbeitgebers? Und wenn er kündigt,muss er nicht irgengwelche Kündigungsfristen einhalten,schließlich bin ich seit 2002 bei ihm im Beschäftigungsverhältnis. Theoretisch muss ich doch auch rechtzeitig wissen,wann,wo und wielange ich am 24.11.08 arbeite,da meine 3 Jahre alte Tochter einen 4-5 Stunden Platz hat und die 1 1/2 jährige keinen Kitaplatz hat,da ich mit Ihr im Erziehungsurlaub bin. Bei der Beantragung beim Jugendamt dauert die Bearbeitung 8 Wochen und ich kriege nur einen Kitaplatz,wenn ich nachweise,daß ich am 24.11.08 arbeiten muß. Die Kinder kriegen auch nur eine Volltagsstelle,wenn ich Arbeitszeiten und Wegezeiten angeben kann. Dann hat man ja auch eine Eingewöhnungszeit. Wie soll ich das machen,wenn es keine Info gibt,ob ich zum Ende gekündigt werde oder arbeiten muss? Wir haben ja schon Juli und November mußte ich theoretisch arbeiten.Die Krankenkasse bezahlt im Erziehungsurlaub im meinen Fall das Jobcenter. Warum soll ich mich bei denen melden? Die Agentur für Arbeit hat gesagt,ich kann erst Arbeitslosengeld beantragen,wenn ich gekündigt werde. Die Freistellung diente dazu,um Insolvenzausfallgeld zu beantragen bei der Agentur,was ich aber nicht kann,weil ich kein Gehalt beziehe im Erziehungsurlaub. Was ist wenn ich das 3. Erziehungsjahr ans 2. ranhänge,brauche ich doch keine Zustimmung seitens des Arbeitgebers,da man das nur brauch,wenn man es später nehmen möchte?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach meiner Meinung sind Sie in EZ, solange der Vertrag nicht gekündigt ist, ich würde das dringend mit der KK klären! Auf der anderen Seite können Sie wohl davon ausgehen, dass Sie im Nov. Ihren Job nicht antreten werden. Selbst wenn bis dahin nicht gekündigt ist, wird de facro kein Geld zu verdienen sein. Schauen Sie deshalb besser nach einer anderen Tätigkeit! Liebe gRüsse, NB


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