FloKath
Hallo Frau Bader, meine Frau und ich erwarten in kürze unser erstes Kind (ET = 30.07.2015), also sind wir schon etwas drüber. Wir saßen gestern zusammen und haben versucht den Elterngeld Antrag auszufüllen, waren uns aber bei ein paar Dingen nicht ganz sicher. Wir haben vor nur das Basis Elterngeld zu nehmen und nicht Elterngeld Plus. 1) Geplante Zeiträume: Ich habe vor gleich den ersten Lebensmonat vom Kind zuhause zu bleiben (Hier hat meine Frau noch Mutterschutz) und dann nochmal nächstes Jahr im Juni. Wir würden dann folgendes ausfüllen: Bei meiner Frau LM 2-14 und für mich LM 1 & LM 10? 2) Gewinneinkünfte: Meine Frau und ich sind beide Angestellte und haben auch keine Imobilie die wie vermieten oder ähnliches. Was sind mit Gewinneinkünften gemeint? Danke für die Beantwortung meiner Fragen Viele Grüße, Florian Ziegler
Hallo, 1. Geht 2. Bei Ihnen:nichts :-) Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Gewinneinkünfte habt ihr dann nicht. Also einfach einen Strich. Monat 1+2 gehören immer der Mutter beim Elterngeld. Da der Mutterschutzlohn aber höher ist, wird Elterngeld erst ab dem 3. Lebensmonat ausgezahlt. Sie hat dann Anspruch bis zum 1. Geburtstag. Du kannst Deine 2 Monate frei wählen innerhalb der ersten 14 Monate. Es müssen Lebensmonate sein.
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