czoni
Hallo, wir bekommen ein Baby - voraussichtlicher Geburtstermin 23.05.2014. Meine Frau will 2 Jahre daheim bleiben. Ich möchte zwei Partnermonate nehmen: den ersten gleich nach der Geburt (also ca. 23.05-23.06.2014), den zweiten 14 Monate später also theoretisch vom 23.07.-23.08.2015. 1. Geht das und bekommt man da Elterngeld? 2. Ich wollte das Ende des Monats also mehr als 7 Wochen davor meinem Arbeitgeber mitteilen. Wie soll ich das schreiben? Ich weiß ja noch nicht den genauen Geburtstermin. Vielen Dank.
Hallo, 1. Ja 2. ...ab ET, voraussichtlicher ET ist... Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Den zweiten Monat musst Du einen Monat vorziehen. Da gibt es kein Elterngeld mehr. Gibt es nur bis zum vollendeten 14. Lebensmonat. Kündigngsschutz hast Du erst 8 Wochen ( Männer müssen 8 Wochen vorher anmelden ) vor Elternzeit. Daher mache es nicht jetzt sondern später. Schreiben tust Du ersteinmal fest den 1. Monat ab Geburt ( Geburtsurkunde wird nachgereicht ) und den 2. Monat 13 Monate später. Da Du das tatsächliche Datum nicht weißt, kannst Du da auch noch keine Daten nennen.
SumSum076
1) Mit diesem Gebursdatum geht der spätesteste bezahlte Monat vom 23.06.15 bis 22.07.2015. Und der erste Lebensmonat geht vom 23.05. bis 22.06.14 Diese Monate gingen und für sie gäbe es auch Elterngeld. 2) Jepp, die Frist ist 7 Wochen vor Elternzeitbeginn. Also bei Vätern 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Und nennen musst du bei der Erstanmeldung gleich beide Monate. Du kannst es so formulieren: Hiermit melde ich Elternzeit an für mein Kind, welches laut Berechnung des Arztes am 23.05.14 geboren werden soll. Die Elternzeit soll den 1. Lebensmonat (voraussichtlich vom 23.05.-22.06.2014) und den 14. Lebensmonat (voraussichtlich vom 23.06.15 - 22.07.2015) umfassen. Die genauen Daten werden nach der Geburt nachgereicht. usw... Gruß Sabine
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