Rose22
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Expartner will mit unserer 5 Jahre alten Tochter nach Polen fahren. Er ist polnischer Staatsbürger. Das Problem ist es gibt momentan keinen Umgang. Das heißt er nimmt die Kinder nie zu sich bzw ruft auch nicht 1 x die Woche an wie beim Jugendamt abgesprochen. Es gibt noch einen 1,5 Jahre alten Bruder, denn will er nicht mitnehmen. Muss ich der Urlaubsreise dann zustimmen? Mir geht es nicht darum dass er seine Kinder nicht sehen darf. Aber so will er die Kinder alle zwei Wochen nicht zu sich nehmen aber 1 Woche nach Polen fahren ja. Irgendwie habe ich auch Angst, dass er unsere Tochter nicht wieder zurückbringt. Wenn er dann erst einmal den Reisepass hat dann habe ich ja nichts mehr in der Hand. Was raten Sie mir? Mich macht dass alles so wütend irgendwie. Er sagt auch, wenn ich dem Urlaub nicht zustimme, dann darf ich auch nie wieder in Urlaub mit den Kindern fahren. Wir haben das geteilte Sorgerecht. Wir sind seit knapp 1 Jahr getrennt, seit November ist er ausgezogen. Seitdem gab es nur 1 Monat alle zwei Wochen regelmäßigen Kontakt, seit Ende März bis jetzt hat er die Kinder 3-4 mal hier in meiner Wohnung besucht. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort
Hallo, er kann nicht erst fast kein Umgangsrecht ausüben und dann mit dem Kind in den Urlaub fahren. Das Umgangsrecht muss regelmäßig stattfinden und langsam ausgeweitet werden. Wenden Sie sich an das JA. Liebe Grüße NB
desireekk
Naja, ich würde es so aufzäumen: einen Termin beim Jugendamt machen und ihn dazu einladen. Dort sollen verlässliche Umgangszeiten festgelegt werden, AUSSEHALB deiner Wohnung, damit die Kinder sich ganz auf ihn "konzentrieren" können. Dieser Umgang soll dann auch mal ausgeweitet werden, = über eine Nacht, dann über ein Wochenende zum Papa. Wenn ein stabiles Vertrauen aufgebaut ist bei den Kindern, kann er auch mit ihnen in den Urlaub fahren. Das mag jetzt direkt noch zu früh sin. Irgendwann später wirst Du es nicht verhindern können. Übrigens: Er kann dir gerne "drohen" dass er keinen Urlaub mit Dir erlaubt: dann gehst Du einfach zum Gericht und lässt seine Unterschrift ersetzen (das sagst Du ihm jetzt aber noch nicht!!!). Solange er keine stichhaltigen Gründe hat warum Du nicht fahren kannst = was bei dem Urlaub dem Kindeswohl schadet, bekommst Du die jederzeit ersetzt. und nein "sie hat bei mir nicht unterschrieben, also darf sie jetzt auch nicht fahren" ist ziemlich sicher NICHT stichhaltig für einen Richter! Also: geh zum Jugendamt und bitte um einen Termin zum gemeinsamen Gespräch. Ggf. kannst Du dort auch anbringen dass es für die Kinder wichtig ist auch GEMEINSAME Zeit mit dem Vater zu verbringen. Gruss D
Rose22
Danke für die Antworten. Wir waren schon beim Jugendamt. Hatten da mehrmals gesprochen und ein Umgangsplan aufgestellt. Er sollte die Kinder alle 2 Wochen am Wochenende nehmen und am Mittwoch anrufen. Das klappte 1 Monat gut und seitdem nimmt er die Kinder nicht mehr. Angeblich sei er ernstzunehmend krank und könnte das nicht. Meiner Meinung nach nur eine Ausrede. Ich hab mich bereits schon an die Jugendsamtfrau gewandt. Sie meinte man könne niemanden zum Umgang zwingen. Das frustriert mich ja so. Dennoch will der Kindsvater mit unserer Tochter unbedingt in Urlaub fahren. Unsere Tochter würde auch glatt mitfahren, er verspricht ihr immer viel! Geld für einen Anwalt habe ich nicht, meine Rechtsschutzversicherung zählt nur eine Erstberatung. Und was dann? Ich habe wirklich einfach keine Kraft mehr. Unterhalt zahlt er auch unregelmäßig. Ihm geht es mehr darum mich fertig zu machen. Und leider das stimmt. Es ist nämlich leider schon so viel passiert
Rotkehlchen
Wenn du meinst, dass dein Ex eh nicht zum Jugendamtstermin kommen würde, dann mach halt erstmal keinen neuen Termin aus. Sag ihm, natürlich kann er prinzipiell immer gern mit den Kindern in Urlaub fahren, WENN die Kinder halt an den Umgang mit ihm gewöhnt sind. Nachdem er monatelang keinen richtigen Umgang hatte (sprich, keine Zeit mit ihm allein und kein Übernachten bei ihm, da die Treffen ja wenn in deiner Wohnung stattgefunden haben), findest du es fürs Kindeswohl deiner Tochter sehr fraglich, ob eine Woche weg mit Papa und ohne Mama ihr so gut tut, da sie das ja gar nicht mehr kennt. Biete ihm an, dass ihr das gern unter Einbeziehung des Jugendamtes als neutraler Instanz klären könnt. So schiebst du ihm den schwarzen Peter zu. Soll er doch einen Termin beim Jugendamt machen, wenn ihm was an dem Urlaub liegt.
Sternenschnuppe
Lieber KV Ich freue mich dass es Die gesundheitlich wieder so gut geht, dass Du Dich um Deine Kinder kümmern kannst. Wann können wir mit dem vereinbarten Wochenenden wieder starten, in denen Du beide! Kinder holst? (Den Kleinen könnte er ja auch nur tagsüber nehmen) Je nachdem wie zuverlässig das nun funktioniert und wie gut sich die Kinder einfinden, können wir selbstverständlich über einen Urlaub mit Dir zusammen sprechen. Bitte vereinbare einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt, damit wir die Details besprechen können und uns Unterstützung holen im Interesse unserer zwei Kinder! Viele Grüße,.. Dann ist er am Zug !
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, mein 7 jähriger Sohn lebt fast in einem Wechselmodell bei mir und dem Vater. Er ist zu 60% bei mir und zu 40% beim Papa. Wir leben in der gleichen Stadt. Unser Sohn geht hier zur Schule, die nah an meiner Wohnung liegt. Nun hat mir mein Sohn erzählt, der Vater habe ein Haus in einem Dorf 30km weit weg gekauft und werde dort ...
Hallo Fr. Bader, zur Umgangsausgestaltung hört und liest man immer nur: individuell, von vielen Faktoren abhängig etc. Könnten Sie mir aus Ihrer Erfahrung heraus bitte trotzdem ungefähr sagen, was - im schlimmsten Fall ein Gericht - für ein 3-jähriges Kind festlegt? Also Häufigkeit und Dauer? Es muss doch Richtwerte geben, die sich auf d ...
Vielen Dank für ihre Antwort (siehe unten), das hilft mir sehr. Ich habe gleich noch eine Anschlussfrage: Würde das Gericht ihm dieses jedes 2. Wochenende + evtl. einen Tag unter der Woche auch zusprechen, obwohl ich mich vor der Trennung um alles, was das Kind betrifft, allein gekümmert habe, er extrem aggressiv (aber kein Schlagen) ist und ...
Hallo Fr. Bader, der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht. Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem ...
Der Vater meiner Tochter möchte plötzlich nach 5 Jahren seine Tochter sehen. Es gibt einen Gerichtsbeschluss von 2019, dieser besagt das er sie 2 mal die Woche über den Kinderschutzbund sehen darf. Er hat das Umgangsrecht nie wahrgenommen. Hat dieser Beschluss noch seine Gültigkeit ? In dieser Form ? Sie kennt ihn nicht und er hatte damals ein ...
Hallo ich wollte mit einem Freund meinem Sohn und seinem 9 jährigen Sohn ins Schwimmbad gehen. Nach langem hin und her sagte er das er sich nicht sicher sei ob er das darf, weil er 2022 auf Bewährung wegen sexual Delikt an einem Kind verurteilt wurde ( nicht sein eigener Sohn). Was genau schreibe ich aber gier nicht öffentlich. Er hat kein Sorgere ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Umgang mit dem Vater meiner 4-jährigen Tochter. Wir haben geteiltes Sorgerecht, aber sie lebt hauptsächlich bei mir. Der Vater wohnt ca. 3 Stunden entfernt und möchte unsere Tochter jedes zweite Wochenende zu sich nehmen – manchmal ab Donnerstag bis Sonntag oder auch Freitag bis Montag, je nachdem, wie es ihm pass ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist im Januar 12 Jahre alt geworden. Sie hat Kontakt zu Ihrem Vater, allerdings gibt es keinen regelmäßigen Umgang (war nie gewünscht). Mal alle drei Monate ein Wochenende, die Feiertage und mal drei Tage am Stück in den Sommerferien. Ich aktzeptiere das und versuche immer, entsprechend kurzfristig, seine Wünsche ...
Sehr geehrte Frau Bader, der Kindsvater meiner fünfjährigen Tochter hat mir heute eröffnet, dass er im Juli 130 KM weg zieht (von aktuell 10 KM zwischen unseren Wohnungen). Er hat vor, Vollzeit seine schwerst pflegebedüftige Mutter, die nach mehreren Schlaganfällen nicht mehr alleine wohnen kann und gelähmt ist, zu pflegen und möchte deshalb ei ...
Werte Frau Bader, Ich habe im April diesen Jahres mein zweites Kind bekommen. Davor haben mein Ehemann und ich uns während der Schwabgerschaft getrennt. Derzeit lebe ich bis Ende Juli noch im gemeinsamen Haus. Ab August ziehe ich in eine Wohnung und werde beide Kinder auf mich ummelden. Nun habe ich seit einiger Zeit einen neuen Partner und ...
Die letzten 10 Beiträge
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit