aprilmama2013
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meiner derzeitigen Situation: ich habe aufgrund meines Berufes und einer bestehenden Schwangerschaft ein allgemeines Beschäftigungsverbot erhalten. Nun habe ich meine erste Lohnfortzahlung meines Arbeitgebers erhalten und musste feststellen, dass der Lohn um das Fahrgeld gekürzt wurde. Nun argumentiert mein AG, dass er rein rechtlich nicht verpflichtet ist, mir das Fahrgeld zu bezahlen. Das ist soweit auch richtig, aber da mein AG in der Vergangenheit das Fahrgeld benutzt hat, um weniger Bruttogehalt zahlen zu müssen, für mich eine unfaire Geschichte. Nun zur eigentlichen Frage: Gibt es denn irgendeine Möglichkeit das Gehalt um das Fahrgeld nachträglich anzuheben, zum Beispiel in Form einer Gehaltserhöhung während des Mutterschutzes? Eine weitere Gehaltserhöhung/verhandlung wäre so oder so demnächst angestanden?! Was habe ich noch für Möglichkeiten, da es sich demnach später auch im Elterngeld wiederspiegelt. Dieses besagte "Fahrgeld" fehlt nun jetzt schon an allen Ecken und Enden. Vielen Dank im Voraus
Hallo, freiwillige Arbeitgeberleistungen wie Fahrgeld werde nicht hinzugerechnet. Es kommt also darauf an, ob die Position explizit als Fahrgeld bezeichnet ist. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Wie ist das Fahrgeld denn in der Abrechnung bisher angegeben worden ? Als Einkommen oder als Sonderzahlung / Sonstiges ? Ansich ist es ja richtig, denn Du benötigst kein Fahrgeld, Du fährst ja nicht mehr.
aprilmama2013
Vielen Dank für die Antwort sternschnuppe, also das Fahrgeld ist bislang gesondert in der Zeile unter dem Bruttoentgelt als pauschal versteuert deklariert worden. Das Fahrgeld war aber damals für meinen AG eine Möglichkeit weniger Bruttogehalt zu zahlen, was er zu diesem Zeitpunkt auch offen geäußert hat. Ich wußte es nicht besser und hab es mit mir machen lassen. Nun hab ich natürlich das Nachsehen. Er hat in Gesprächen darüber schon signalisiert, wenn er es könnte, würde er es abändern, aber sieht keine Möglichkeit. Nun habe ich im Internet recherchiert und habe folgende Information: Eine Verdiensterhöhung, die erst während der Mutterschutzlohnzahlung in Kraft tritt, wird ab Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung neu berechnet und es ist der erhöhte Mutterschutzlohn zu zahlen. Die Frage ist, ob dies eine Möglichkeit wäre, das Problem zu lösen, da so oder so eine Erhöhung angedacht war. Liebe Grüße
Sternenschnuppe
Hey Ich bin kein Profi, aber aufgrund eigener Recherchen weiss ich, dass es für das Elterngeld auf jeden Fall als "fortlaufende Leistungen " angegeben muss und auch als "Lohn" versteuert werden muss, sonst wird es nicht für die Elterngelderechnung verwendet. Dein Link liest sich aber als wenn er das umändern kann. Viel Glück ! Frau Bader sagt bestimmt noch was dazu
aprilmama2013
Hallo Frau Bader, vielen Dank für ihre Antwort....das Fahrgeld ist auch als Fahrgeld deklariert. Das das Fahrgeld nicht gezahlt wird, ist klar. Die eigentliche Frage ist nun: Ist eine Gehaltserhöhung während des gesetzlichen Beschäftigungsverbotes zulässig? Vielen Dank im Voraus
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