Frage: Frage zum Elterngeld

Guten Tag, wenn man nach der Geburt ins Still-Beschäftigungsverbot geht und während der Zeit gekündigt wird, da kein Kündigungsschutz besteht bekommt man dann trotzdem die 65% Elterngeld, wenn man vor der Geburt 12 Monate umd länger gearbeitet hat.

von Mariesophie90 am 27.05.2021, 13:36



Antwort auf: Frage zum Elterngeld

Hallo, Sie haben Kündigungsschutz bis vier Monate nach der Geburt.Dannach können Sie Elterngeld bekommen bis zum vierzehnten Lebensmonat, insgesamt zwölf Monate (oder doppelt EG Plus).Dabei werden die Monate mit Mutterschaftsgeld angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.05.2021



Antwort auf: Frage zum Elterngeld

Ja bekommst du. Als Basis aber nur bis zum. 14. Lebensmonat, ab 15. Lebensmonat dann als egplus (halber Betrag)

von MamaausM am 27.05.2021, 14:15



Antwort auf: Frage zum Elterngeld

1. Kannst (und sollst) du jederzeit an einen sicheren Arbeitsplatz (z.B. Büro/Verwaltung) versetzt werden. Dann musst du arbeiten und kannst nur die Stillpausen einfordern, also benötigst du eine entsprechende Betreuung für dein Neugeborenes. 2. Kündigungsschutz hast du in den ersten 4 Monaten. 3. Falls du eine Kündigung befürchtest, würde ich persönlich lieber 3 Jahre EZ einreichen, dann ohne AG keine EZ und somit keine (kostenlose) Krankenkasse, falls eine Familienversicherung nicht möglich ist. Dann hast du genügend Zeit, dich nach Kita-Eingewöhnung nach einem neuen Job umzusehen. Kündigen kannst du auch in der EZ. 4. EG Bezug ist möglich, als Hausfrau mit EG-Bezug, aber keine EZ

von KielSprotte am 27.05.2021, 14:42



Antwort auf: Frage zum Elterngeld

Danke für die schnelle Antworten. Seit 1.01.2018 gibt es ein Still-Beschäftigungsverbot für bestimmte Berufsgruppen wo man komplett daheim bleiben kann, wenn der Arbeitgeber es begründen kann. Nur hat man in dem Still-Beschäftigungsverbot leider keinen kündigsschutz und wollte deshalb wissen ob man nach einer Kündigung trotzdem 65%Eltergwld bekommt. Eine Kündigung befürchte ich nicht aber man sollte alle Eventualitäten abgeklärt haben.

von Mariesophie90 am 27.05.2021, 15:06



Antwort auf: Frage zum Elterngeld

Das ist bekannt, aber die AG sind angehalten Ersatz-Arbeitsplätze zu suchen.......deshalb KANN deine Rechnung nach hinten losgehen. Braucht ja nur ein/eine Kollege/Kollegin aus dem Schreibtischbereich ausfallen.

von KielSprotte am 27.05.2021, 15:12



Antwort auf: Frage zum Elterngeld

Okay, nochmals danke für die schnellen Antworten.

von Mariesophie90 am 27.05.2021, 15:15



Antwort auf: Frage zum Elterngeld

Anderer Gedanke.... Was ist wenn stillen nicht mehr klappt. Dann musst du arbeiten. Vorlauf für ez 7 Wochen

von MamaausM am 27.05.2021, 16:40



Antwort auf: Frage zum Elterngeld

So weit ich weiß, kann man im Anschluss sofort in Elternzeit gehen. So war es zumindest bei einer bekannten.

von Mariesophie90 am 27.05.2021, 16:59



Antwort auf: Frage zum Elterngeld

Rechtlich muss Elternzeit 7 Wochen vorher angemeldet werden. Wenn der Arbeitgeber kulant ist, kann er darauf verzichten oder auch eine kürzere Frist akzeptieren, aber er kann andererseits auch auf die 7 Wochen bestehen. Das hängt dann ganz vom Arbeitgeber ab.

von Dojii am 27.05.2021, 17:12



Antwort auf: Frage zum Elterngeld

Um ein Still-BV bekommen zu können benötigst du aber über die komplette Arbeitszeit eine Kinderbetreuung. Zudem musst fu, solltest du doch noch in EZ gehen, die 7 Wochen bis zum EZ-Beginn überbrücken. Der AG kann nämlich auf diese 7 Wochen bestehen.

von Felica am 27.05.2021, 17:24



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