Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich bin nicht berufstätig und erwarte im Herbst mein fünftes Kind. Mein Mann würde gerne Elternzeit nehmen für ca. 2 Monate, damit ich am Anfang nicht ganz alleine da stehe, wir haben sonst keinen der uns helfen könnte. Wie wäre es dann finanziell geregelt? Wir erhalten jetzt auch schon Wohngeld und Kinderzuschlag, da der Verdienst meines Mannes relativ gering ist. Würden wir das dann auch weiterbekommen, wenn er Elternzeit nimmt? Würde das Wohngeld bzw. der Kinderzuschlag dann auch eventuell höher ausfallen für die Zeit der Elternzeit? Und wer von uns beiden würde dann das Elterngeld beantragen? Ab der Zeit wo mein Mann wieder arbeiten gehen würde, hätte er ja keinen Anspruch mehr auf das Elterngeld, aber ich ja theoretisch schon, oder nicht? Irgendwie blick ich da nicht ganz durch ;-), vielleicht können Sie mir weiterhelfen? LG,Sida
Hallo, Sie können insgesamt 14 Mo. nehmen u die aufteilen, wie Sie möchten. Nur die Monate, in denen Sie MG erhalten (wenn Sie noch einen Arbeitsvertrag haben) werden Ihnen angerechnet. Wegen Wohngeld müssen Sie Ihre Sachbearbeiterin fragen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Elterngeld könnt ihr beide beantragen. (Übrigens: ElternGELD und ElternZEIT sind zwei verschiedene paar Schuhe.) Du bekommst bis zum 1. Geburtstag deines Kindes den Regelsatz von 300 Euro. Dein Mann bekommt (falls er mindestens zwei Monate zu Hause bleibt) zwei Monate lang 67% des durchschnittlichen Nettogehalts der letzten 12 Monate.
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