Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zum Arbeitsrecht - Kündigung Sorry-etwas lang

Frage: Frage zum Arbeitsrecht - Kündigung Sorry-etwas lang

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallöchen, ich bin ab dem 08.04.2002 im Mutterschutz und derzeit als kfm. Angestellte in einem unbefristetem AV als einzige Bürokraft in einem Kleinbetrieb (5 AN) beschäftigt. Mein Chef hat schon einen Ersatz für mich und möchte das Arbeitsverhältnis mit meinem Einverständnis nach der Mutterschutzfrist kündigen da er ohne gleichwertigen Ersatz nicht existieren kann und ich nach ca. 7-10 Monaten Erziehungsurlaub in einer anderen Firma arbeiten möchte. Ich arbeite derzeit 15h die Woche da mein Sohn die Vorschule besucht (Betreung nach 13:30 Uhr nicht möglich) und ich einfach nicht länger arbeiten kann. Das ist für mich derzeit die optimalste Lösung. Nach dem EU möchte ich mindestens 30h arbeiten da beide Kinder ja dann in Kita und Hort bis mindestens 16:00 Uhr betreut werden können, daher ist klar das ich nicht mehr in der alten Firma arbeiten werde. Frage: Wenn ich selber kündige oder wir den Vetrag auflösen bekomme ich dann vom Arbeitsamt ab Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit eine Sperre für 3 Monate? Entfällt die Sperre wenn mein AG mich kündigt? Frage: Wann kan er mich frühestens nach MS kündigen? Wir haben gelesen das es da noch eine 4monatige (nach MS) Kündigungsschutzfrist gibt. Es soll wohl bei Kleinbetrieben (unter 10 Mitarbeiter) auch schon früher möglich sein zu kündigen. Wo kann ich sowas im Internet nachlesen? Ich möchte halt einfach nicht unnötig auf Arbeitslosengeld verzichten da ich das ja auch während des EU beziehen kann wenn ich arbeitlos gemeldet bin und mich wieder zu Vermittlung zur Verfügung stelle. Für einige Tips wäre ich Ihnen sehr dankbar. Gruß Nadine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Nadine, wenn Sie kündigen, müssen Sie mit einer Sperre rechnen, wenn er kündigt, muß er, wenn Sie nicht im EU sind, 4 Mo. nach der Geburt warten. Wenn Sie im EU sind, muß´das Gewerbeaufsichtsamt befragt werden. Mit dem Arbeitsvertrag endet automatisch auch der EU. Wenn Sie als arbeitslos anerkannt werden, bezahlt dieses Ihre KK. Das AA verlangt idR eine bescheinigung/ Nachweis, wer die Kinder betreuut, wenn Sie arbeiten. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo-sieh doch auch unter oetv-berlin.de/Diskussion nach-da gibt es eine Diskussionsrunde bei der Dir auch geholfen werden kann.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, letztes Jahr habe ich mit meinem Chef eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, dass ich 25 % meiner bisherigen Stunden ab 01.09. wieder arbeite. Am Montag war ich das erste Mal im Büro, um mir einen Überblick zu verschaffen. Aussage war: Momentan keine Arbeit, soll das erste Mal am 26.09. kommen. Wie das mit der Abrec ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...

Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen.   Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurd ...

Hallo Frau Bader, derzeit in EZ bis 31.12.26. Ggf. Neuer AG zum 1.12.26, kann ich kündigen beim alten AG zum 30.11.26 und die EZ vorzeitig beenden? danke! freundliche Grüße 

Sehr geehrte, ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu meiner aktuellen Situation. Ich bin seit 2022 in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Meine Elternzeit endet demnächst. Aufgrund der Betreuungssituation meines Kindes ist es mir jedoch nicht möglich, im Schichtsystem (Spät- oder Wochenendschichten) zu arbeiten. Ich habe me ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...