Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, letztes Jahr habe ich mit meinem Chef eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, dass ich 25 % meiner bisherigen Stunden ab 01.09. wieder arbeite. Am Montag war ich das erste Mal im Büro, um mir einen Überblick zu verschaffen. Aussage war: Momentan keine Arbeit, soll das erste Mal am 26.09. kommen. Wie das mit der Abrechnung läuft muss geschaut werden. In der schriftlichen Vereinbarung ist außerdem festgehalten, dass ich 25 % meines bisherigen Lohnes erhalten soll. Ich habe mir vorgenommen am 26.09. mit meinem Chef über dieses Thema zu reden. Aber was ist, wenn das Gespräch nicht so läuft, wie ich mir das vorgestellt habe? Kann ich das Arbeitsverhältnis von meiner Seite aus kündigen? Welche Konsequenzen hat das für mich? Kann ich meinem Chef vorschlagen, dass er von seiner Seite aus das Arbeitsverhältnis beendet? Oder besteht generell Kündigungsschutz in der Elternzeit? Eine Info vielleicht noch: der Betrieb hat mit meinem Chef und mir 12 Mitarbeiter. Vielen Dank fürs Zulesen. Liebe Grüße Jana P.S.: Unser Tochter ist im April 2005 geboren, Elternzeit für 3 Jahre voll beantragt.
Hallo, Murmeline hat recht! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
"Kündigungsschutz" bedeutet, dass ein Arbeitnehmer in bestimmten Situationen, wie z. B. Elternzeit, vor einer von ihm nicht gewollten Kündigung geschützt werden soll. Wenn eine Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt, ist es ja ein anderer Sachverhalt. Jedoch würde ich niemals selber kündigen, da es beim ALG zu einer Sperrzeit führt. Zum Thema Einkommen: Du bist zur Arbeit erschienen und stellst dem Chef Deine Arbeitskraft zur Verfügung - ob nun Arbeit da ist oder nicht. Solange das Beschäftigungsverhältnis ungekündigt fortbesteht, steht Dir also auch der Lohn für die vereinbarte Stundenzahl zu.
Mitglied inaktiv
Du hast ja dann Elternzeit bis April 2008. Schon aus diesem Grunde würde ich nicht kündigen - wer weiß denn, was 2008 ist und ob Du dann nicht vielleicht froh bist, die Stelle noch zu haben (wir können alle nicht in die Zukunft sehen). Mein Rat: kündige nicht selber (wg. Sperrzeit), und lass Dich auch vom Chef nur dann kündigen, wenn Du Dir definitiv sicher bist, dass Du nach Ende der Elternzeit auf gar keinen Fall mehr in dieser Firma arbeiten willst.
Mitglied inaktiv
Hallo Murmeline, das hat mir schon sehr geholfen. Das mit der Sperrzeit würde ich noch überleben. Ich stand schon zwei Mal vor der Entscheidung, ob ich die Firma verlasse oder nicht. Aller guten Dinge sind 3 :? Ich habe auch ehrlich gesagt nicht das Gefühl, dass ich nach der Elternzeit noch in dieser Firma arbeiten werde. Ich denke, dass ich mit Ende der Elternzeit wohl auch meine Kündigung im Briefkasten haben werde. Aber trotzdem erstmal Danke! Liebe Grüße Jana
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