SabrinaundLea
Frage Nummer 1: laut Arbeitsrecht siehe z.B. Internetseite: http://www.erwin-denzler.de/arbeitsrecht.html stehen auch Minijobberinnen Tariflohn zu wenn dieser in einer Arztpraxis gültig sind. Kann es sein das der Chef einen Teil des Betriebes tariflich bezahlt und mich als Minnijobberin weit unter Tarif bezahlt? In der Praxis werden offiziell keine Verträge ausgestellt! Ist dies dann rechtens? Er kann doch nicht die einen ohne Vertrag nach Tarif bezahlen (haben auch keine Verträge) und mich als Minijobberin nicht. Oder? Frage Nr. 2: Kann ich als Minijobberin Elternzeit nehmen und muss mich mein Chef nach dieser angekündigten Elternzeit wieder als Minijobberin weiter beschäftigen? Vielen lieben Dank
Hallo, 1. Das steht so auf der Seite nicht. Da müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein. 2. Als Minijobberin haben Sie grundsätzlich die gleichen Rechte wiejeder andere Arbeitnehmer auch. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
Beim Minijob verhält es sich mit der EZ wie bei jedem anderen Job auch! Du kannst EZ nehmen und danach muss er dich wieder so einstellen. Du bekommst halt kein Mutterschaftsgeld. Was die Tarife angeht kann ich dir nichts sagen.
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