chribo
Guten Tag Fr. Bader, ich habe ein Jahr Elternzeit nach der Geburt (Dez 2013) des Kindes gemacht und auf das zweite Jahr verzichtet und wieder weitergearbeitet. Ich möchte zu einem noch nicht festgelegten Zeitpunkt das 3. Jahr der Elternzeit in Anspruch nehmen (bis zur Vollendung des 8. LJ) Habe ich hier noch Anspruch drauf? Was gibt es hier für Bedingungen? Kann man hier die Elternzeit dann auch nur nach dem Geburtsdatum nehmen also von Dez bis Dez oder auch von Mai bis Mai?? Wie ist es mit monatlichen Zusatzbelastungen in den 12 Monaten? Fallen hier welche an? z.B. Rentenversicherung, etc? Was muss ich für die Steuererklärung beachten? Muss ich nach den 12 Monaten irgendetwas nachbezahlen...? Ich bin getrennt lebend. Macht mir da der Gesetzgeber einen Strich durch die Rechnung, dass ich jetzt zB. garnicht mehr das 3. Jahr zuhause bleiben darf, weil ich dann nichts selbst verdiene? Ich bekäme dann Unterhalt für das Kind und das Kindergeld (Unterhalt für mich) Sonstige Abgaben? Danke für die Auskunft, Fragen über Fragen,
Hallo, das geht, wenn der Ag zustimmt - darauf haben Sie keinen Anspruch. Man kann dann bis zum 8. LJ bis zu 12 Mo. nehmen. Bzgl. der Rente werden ja 3 Jahre Erziehungszeiten angerechnet. Liebe Grüße NB
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