Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Kind wurde am 27.10.11 geboren und seitdem befinde ich mich in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Elternzeit habe ich bei meinem bisherigen Chef bis September 2013 beantragt. Nun wurde mir aber eine super Stelle angeboten und zwar schon ab März 2012 stundenweise mit dem Ausblick auf eine 20 Stundenstelle ab Sommer. Da ich auch noch ab September 2012 einen Tag als Dozent tätig sein werde, ist diese Kombination für mich super! Diesen neuen Job will ich nun unbedingt antreten und nun möchte ich gern wissen, wie ich mich rechtlich richtig verhalten muss. Wann muss ich meinen alten AG (Beschäftigung bestand über knapp 10 Jahren) kündigen (in meinem AV stand eine Kündigungsfrist von 1Mon.) oder wäre ein Aufhebungsvertrag günstiger, Wo muss ich den AG Wechsel bzw. die Verkürzung der EZ überall melden, muss ich z.B. die Elterngeldstelle schon vorher informieren (denn ich habe ja noch keine Gehaltsnachweise; teilweise schwanken diese auch, je nachdem wieviele Stunden ich gearbeitet habe). Muss ich nochmal Elternzeit beantragen? Ist es dann günstig die Elternzeit so lange wie möglich zu beantragen, hauptsache man bleibt in dem 30 Stunden Limit? Danke schon im Vorraus für Ihre Antwort!
Hallo, warum kündigen-beantragen Sie doch bei Ihrem alten AG TZ bei einem anderen AG! Da können Sie bis zu 30 Std/ Wo arbeiten u haben den alten Job noch in der Hinterhand. Daran ändert sich auch die zusätzliche Dozentenstelle nichts (die der Ag auch genehmigen muss) Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Du mußt bei Deinem jetzigen Arbeitgeber zum Ende Februar kündigen, und zwar bis Ende Januar. Der meldet dann auch dass Du nicht mehr in Elternzeit bist. Problematisch daran ist aber dass Du dann auch kein Elterngeld mehr beziehen kannst. Dafür müßte Dich der neue AG auch in Elternzeit melden und Dich dann in TZ während der EZ beschäftigen. LG Sabine
Mitglied inaktiv
Ich möchte aber doch nicht zurück zu meinem alten Arbeitgeber und er ist bestimmt auch nicht traurig, da er eh nicht genug Arbeit für alle Angestellten hat. Deshalb wäre der Wechsel für beide Seiten günstig. Ich glaube auch nicht, dass das meinem Chef gefallen würde, denn er weiß dadurch, dass ich auch nicht mehr bei ihm anfangen werde. Wäre es bezüglich des Elterngeldes aber günstiger und muss er mir die TZ-Arbeit bei einem anderen AG genehmigen? (Die Dozentenstelle hatte ich schon vorher und das war auch ok., aber da bin ich ihm auch nicht "verlorengegangen") Dann würde ich das AV natürlich solange ich EG bekomme aufrecht erhalten, sofern der neue Arbeitgeber mit dieser Variante einverstanden ist.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger während ich noch in Elternzeit bin. Diese werde ich vorzeitig unterbrechen zum Beginn des Mutterschutzes. Ich plane, nach ca. 7 Monaten der neuen Elternzeit das Referendariat fürs Lehramt anzufangen. Das heißt, ich müsste bei meinem Arbeitgeber kündigen. Praktisch gesehen würde ich aber die Elternzeit f ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit meines ersten Sohnes. Seit August beziehe ich kein Elterngeld mehr. Da ich erneut schwanger geworden bin, werde ich ab Anfang Februar in den Mutterschutz gehen und meine Elternzeit beenden. Ich muss mich aktuell schonen und mein Arzt wollte mich krankschreiben. In diesem Zusammenh ...
Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich eines Minijobs während der Elternzeit. Hab nun endlich nach 6 Wochen und tausendmal nachfragen die Antwort erhalten, das ich einen Minijob in einem anderen Unternehmen annehmen darf. Die Elternzeit läuft bei einem privaten Edeka, nun hätte ich vielleicht die Möglichkeit in einem Rewe Getränkemarkt zu arb ...
Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Leben ...
Hallo, meine Tochter ( 18 Jahre ) ist gerade frisch Mutter geworden. Sie besucht aktuell die 10. Klasse, lebt bei mir und möchte ab August eine Ausbildung beginnen. Nun meine Frage: Muss mein Ex Mann ( der Vater meiner Tochter ) ab jetzt kein Unterhalt mehr zahlen obwohl sie noch nicht ihre Berufsausbildung beendet hat? Und warum ...
Hallo zusammen, Wir haben folgendes Problem: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Mein Mann erreicht dieses Jahr such die Grenze und muss sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Nun die Frage: Ist es möglich, dass ich während meinen 12 Monaten Elternzeit keine Beiträge für die KV zahlen muss? Kann ich mich beim Mann Familienversic ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der zweite Elternzeit Jahr (2 in Anspruch genommen) jedoch Elterngeld nur für ein Jahr beantragt. Der Plan war dass wenn der kleine in der Krippe sich eingewöhnt hat die Elternzeit zu beenden und wieder Teilzei zurück zu gehen. Zurzeit geht leider nicht die gewünschte Arbeitzeiten nämlich die die mein So ...
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich sind beide berufstätig und haben kürzlich ein Haus gekauft. Vor zwei Monaten kam unser zweites Kind zur Welt, und ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Wir zahlen den Höchstsatz für die Kita unserer Tochter, doch inzwischen wird das gesamte Gehalt meines Mannes für den Kredit, Strom, Heizung, Versicherun ...
Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 12.05.25. Nun besprechen wir gerade mit meiner Chefin wie ich mein Kind in dem Zeitraum bis August, ( denn da fängt er im Kindergarten an ) unterbringen kann bzgl seiner Betreuung. Sie wollte mit der Steuerberaterin klären ob man den Resturlaub vor meiner Elternzeit noch nutzen kann, damit ich wenigste ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
Die letzten 10 Beiträge
- Verlängerung EZ
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot