Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Elternzeit

Frage: Frage zu Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu Kündigung und Elternzeit. Wenn die 2-jährige EZ am 1.11.2017 endet und der Wohnort geändert wurde und es am neuen Wohnort einen neuen Job gibt, wie ist das denn. Ich muss dann meine EZ vorzeitig beenden beim alten Arbeitgeber und kann beim neuen im Oktober anfangen. Aber was ist mit der Kündigungsfrist? Kann ich in der Elternzeit schon kündigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt? Ich muss mich trotz EZ an die normale Kündigungsfrist halten richtig? Ich danke für ihre/eure Ratschläge lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Elternzeit vorzeitig beenden kann man nur, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt. Ansonsten gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Recht simpel, wenn die EZ am 1.11ten endet und du bisher nicht gekündigt hast, dann hast du ein Problem. Zum Ende der EZ muss man nämlich 3 Monate vorher kündigen. Da du ja scheinbar umgezogen bist, und deshalb auch beim alten AG nicht mehr arbeiten kannst - musst du jetzt schauen was du machst. Eine Lösung wäre die, falls du jetzt in TZ arbeiten willst, die laufende EZ zu verlängern, sich das OK vom eigentlichen AG zu holen das du innerhalb der EZ woanders arbeiten darfst und dann den neuen Job in TZ bis zu 30 Std die Woche innerhalb der EZ auszuüben. Und falls du dort bleiben willst dann unter Einhaltung der entsprechenden Fristen beim alten AG zu kündigen. Zweite Lösung wäre mit dem AG zu sprechen ob er einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Dritte die innerhalb der EZ mit der vertraglichen Kündigungsfrist zu kündigen. Persönlicher Rat, falls du nicht planst in VZ beim neuen zu arbeiten, wäre die 1te Lösung anzustreben.


mellomania

Beitrag melden

wenn der neue job nicht mehr als 30 h in der woche sind, kannst du beim alten AG Tz während der EZ bei einem andren AG beantragen (er muss das genehmigen) und dort anfangen. bei den kündigungsfristen musst du in den arbeitsvertrag schauen. wenn du aber jetzt schon weißt, dass du nach der elternzeit nicht zurückkommst, und der andre job sicher ist, kannst du jetzt schon kündigen auf das ende der elternzeit und arbeitest dann beim neuen normal weiter. halt nur bis 30 h.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren.  Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...

Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin:  1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob  2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt")    Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...

Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Kindes im Februar 2025 (inklusive Mutterschutz) 22 Monate Elternzeit beantragt, da man nur solange Elterngelb bekommt. Das Verhältnis mit meinem Arbeitgeber seit meiner Schwangerschaft in eine Schieflage geraten ist, deshalb möchte ich nun doch die vollen 36 Monate bis zu 3.Geburtstag des Kindes ...

Sehr geehrte Frau Bader, ist es mir erlaubt während meiner Elternzeit zu studieren, vielleicht sogar ohne das meinem Arbeitgeber mitzuteilen?  Damit wäre ich auch automatisch weiter krankenversichert, nicht wahr? Vielen Dank!

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Antwort.  Ja, während der EZ bin ich selber beitragsfrei versichert, also gilt es dann während eines Studiums weiterhin, wenn ich Sie richtig verstanden habe.  Danke Ihnen nochmal

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Sie bezüglich meines geplanten Studiums während der Elternzeit bereits vor einigen Tagen kontaktiert. Sie sagten, es sei erlaubt, auch in Vollzeit (das habe ich darunter verstanden), sogar ohne dass der AG davon weiss. Meine Krankenversicherung sagte auf Nachfrage, dass es ihnen prinzipiell egal sei solange ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...