Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Elterngeld

Frage: Frage zu Elterngeld

Claudia B.

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Ich hatte vor, die ersten beiden Lebensmonate Basiselterngeld zu beantragen und der 3.-22. Lebensmonat dann Elterngeld Plus. ET ist der 07.08. Falls mein Kind früher kommen sollte, würde das dann so bleiben? Oder muss man dann 1.-3. Lebensmonat Basiselterngeld und 4.-22. Lebensmonat Elterngeld Plus beantragen? Da ja die Tage die mein Baby früher auf der Welt sein würde, an die 8 Wochen angerechnet werden, wegen Mutterschaftsgeld.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, mal andersherum: Die MG-Monate werden angerechnet und Sie können nur den Rest verteilen. Liebe Grüße NB


Claudia B.

Beitrag melden

....sorry, hab mich verschrieben. Ich meinte natürlich bei der zweiten Berechnung 4.-20. Lebensmonat! (hatte geschrieben 4.-22. Lebensmonat).


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja, das ist richtig. Es kommt drauf an wie lange der Mutterschutz nach der Geburt ist. Vorteil : Mutterwchutzgeld ist natürlich mehr als Elterngeld. Da kann man dann ja selbst die Hälfte beiseite packen. Ergäbe dann 3 Basismonate und noch 9 zum splitten, also insgesamt 21 Monate.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Die berechnen das aber taggenau und ist in der Auszahlungstabelle auch vermerkt. Wichtig ist, dass dann ein Monat weniger Elterngeld ist ( meist der 3., wo noch anteilig Mutterschutzgeld gezahlt wird ) und sich dieser dann auch in Monat und der Partnermonat dazu im 2. Jahr auch weniger. Da wundern sich ab und an welche.


Claudia B.

Beitrag melden

Hallo Sternschnuppe, also deine erste Antwort hab ich verstanden! Aber die zweite verstehe ich irgendwie nicht.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

:-) ich versuche noch einmal :-) Bei den geteilten Monaten bekommt man ja jeweils die Hälfte. In Monat 3 weniger als in den anderen, weil ja noch Mutterschutzlohn angerechnet wird. Die zweite Hälfte von Monat 3, der ja gesplittet ist, wird dann im zweiten Jahr ausgezahlt. Meine im 13. Monat dann und ist entsprechend wieder weniger als die Monate zuvor. Einige wundern sich dann, weil es dann schon eine Weile her ist. Daher meine Anregung. Hoffe das ist verständlicher.


Claudia B.

Beitrag melden

...nun hab ich es verstanden! Danke


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...