Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Elterngeld

Frage: Frage zu Elterngeld

Claudia B.

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Ich hatte vor, die ersten beiden Lebensmonate Basiselterngeld zu beantragen und der 3.-22. Lebensmonat dann Elterngeld Plus. ET ist der 07.08. Falls mein Kind früher kommen sollte, würde das dann so bleiben? Oder muss man dann 1.-3. Lebensmonat Basiselterngeld und 4.-22. Lebensmonat Elterngeld Plus beantragen? Da ja die Tage die mein Baby früher auf der Welt sein würde, an die 8 Wochen angerechnet werden, wegen Mutterschaftsgeld.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, mal andersherum: Die MG-Monate werden angerechnet und Sie können nur den Rest verteilen. Liebe Grüße NB


Claudia B.

Beitrag melden

....sorry, hab mich verschrieben. Ich meinte natürlich bei der zweiten Berechnung 4.-20. Lebensmonat! (hatte geschrieben 4.-22. Lebensmonat).


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja, das ist richtig. Es kommt drauf an wie lange der Mutterschutz nach der Geburt ist. Vorteil : Mutterwchutzgeld ist natürlich mehr als Elterngeld. Da kann man dann ja selbst die Hälfte beiseite packen. Ergäbe dann 3 Basismonate und noch 9 zum splitten, also insgesamt 21 Monate.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Die berechnen das aber taggenau und ist in der Auszahlungstabelle auch vermerkt. Wichtig ist, dass dann ein Monat weniger Elterngeld ist ( meist der 3., wo noch anteilig Mutterschutzgeld gezahlt wird ) und sich dieser dann auch in Monat und der Partnermonat dazu im 2. Jahr auch weniger. Da wundern sich ab und an welche.


Claudia B.

Beitrag melden

Hallo Sternschnuppe, also deine erste Antwort hab ich verstanden! Aber die zweite verstehe ich irgendwie nicht.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

:-) ich versuche noch einmal :-) Bei den geteilten Monaten bekommt man ja jeweils die Hälfte. In Monat 3 weniger als in den anderen, weil ja noch Mutterschutzlohn angerechnet wird. Die zweite Hälfte von Monat 3, der ja gesplittet ist, wird dann im zweiten Jahr ausgezahlt. Meine im 13. Monat dann und ist entsprechend wieder weniger als die Monate zuvor. Einige wundern sich dann, weil es dann schon eine Weile her ist. Daher meine Anregung. Hoffe das ist verständlicher.


Claudia B.

Beitrag melden

...nun hab ich es verstanden! Danke


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...