Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Antrag 3. Jahr Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zu Antrag 3. Jahr Elternzeit

Nightlight1980

Hallo! Ich habe noch ein paar Fragen zum 3. Jahr EZ und hoffe hier auf Hilfe . Vielen Dank bereits vorab dafür! Ich habe bei meinem AG 2 Jahre Elternzeit bis 06_2016 beantragt. Wenn ich das 3. EZ auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag meines Sohnes verschieben möchte, muss ich einen Antrag stellen, den der AG aus betrieblichen Gründen aber nicht genehmigen muss. Richtig ? Wenn ich das Jahr aber an die 2jährige Elternzeit anhänge ( also direkt) dann geht das auf jeden Fall, oder? Wäre es klug gewesen, diese Option direkt im ersten Elternzeitantrag für die 2 Jahre mit anzugeben oder ist es egal, dass ich das separat mache? Macht es Sinn damit jetzt dann zu warten, da ich mich ja eh noch in EZ befinde oder ist es besser, das jetzt sofort anzufragen? Sollte der AG der Verschiebung zustimmen und ich müsste aus irgendwelchen Gründen doch direkt an die 2 Jahre anschließen ist das aber auch ok, oder? Das ich mich rechtzeitig vor meiner Rückkehr mit dem AG abstimmen muss weiß ich. Was könnten denn betriebliche Gründe sein für den AG nicht zuzustimmen? Meine Firma hat rund 400 MA und es gibt sowohl TZ als auch VZ Stellen falls das relevant für die Beantwortung der Frage ist. Vielen lieben Dank für eine Einschätzung! LG, Jessi


Hallo, es ist richtig, Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung, dass es auch unabhängig davon, wann Sie den Antrag stellen. umso eher man den Antrag stellt, umso besser kann der Arbeitgeber planen. Wenn Sie den Antrag auf Verschiebung stellen und der Arbeitgeber den genehmigen, könnte das nicht so einfach einseitig rückgängig machen und die Eltern Zeit dann doch schon früher nehmen. Sie müssen schon von vornherein wissen, was Sie wollen. Liebe Grüße NB


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