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Hallo Frau Bader ich habe eine Frage wegen dem Sorgerecht. Ich bin geschieden und habe eine Tochter aus dieser Ehe. Ich trage auch noch den Nachnamen meines Ex-Mannes. Mein neuer Partner und ich bekommen im Sommer unser gemeinsames Baby. Nun meine Frage: das Kind wird wahrscheinlich den Nachnamen seines Vater´s, also meines neuen Lebensgefährten,erhalten. Wie ist das dann mit dem Sorgerecht, da wir ja nicht verheiratet sind. habe ich trotzdem das alleinige Sorgerecht oder ist das automatisch geteilt, wenn das Kind wie der Vater heisst? für Ihre Bemühungen vielen Dank im Voraus LG ECB
Hallo, Sie können frei entscheiden, ob Sie ihm das gemeinsame Sorgerecht einräumen. Liebe Grüsse, NB
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du hast das alleinige sorgerecht (egal welchen nachnamen das baby bekommt), außer du stimmst dem gemeinsamen sorgerecht zu. bevor das baby den names deines lebensgefährten bekommen kann, muss er die vaterschaft anerkennen.
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Hallo, ich bin zwar nicht Frau Bader, aber ich kann Dir sagen, dass Du das alleinige Sorgerecht behältst. Auch wenn das Kind den Namen des Vaters bekommt. Solang Du keine Einverständniserklärung zur "gemeinsamen Sorge" unterschreibst, bleibt das Sorgerecht bei Dir allein. Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen. Liebe Grüße, Jenny
Mitglied inaktiv
Gibt es tatsächlich Mütter, die zwar dem Kind den Namen des Vaters geben aber nicht das Sorgerecht teilen wollen? Und auch Väter, die so etwas mitmachen?
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